Jahressteuergesetz Das ändert sich 2013 für Betriebe

Betriebe müssen die Belege für das Finanzamt nicht mehr so lange aufbewahren. Elektrofahrzeuge werden weniger besteuert. Und beim Feuerschutz ändert sich das Verfahren. Diese Änderungen bringt das Jahressteuergesetz 2013 für Betriebe.

Christina Geimer

Die Unterlagen für das Finanzamt müssen ab 2013 weniger Jahre aufgehoben werden. - © Gina Sanders/Fotolia.com

Am 23. Mai 2012 hat das Bundeskabinett das Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Das Paket umfasst insgesamt 49 einzelne Steuerrechtsänderungen. Für Betriebe ändern sich unter anderem diese Steuern:

Betriebe müssen ihre Belege nicht mehr so lange lagern

Betriebe müssen ihre steuerrechtlichen Unterlagen ab 2013 nur noch acht Jahre aufheben. Bisher galt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Ab 2015 soll die Frist auf sieben Jahre sinken.

Auch im Handelsgesetzbuch werden die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege entsprechend reduziert. Dadurch verringert sich der Umfang der Unterlagen, die ein Unternehmen aufbewahren muss.

"Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen bringt eine jährliche Entlastung für die Wirtschaft von rund 1,7 Milliarden Euro in der ersten Stufe und von insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro in der zweiten Stufe", schätzt Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) die Erleichterung für Steuerzahler ein.

Niedrigere Steuerbelastung für Elektrofahrzeuge

Wer als Firmenwagen ein Elektrofahrzeug hat, muss bisher bei privater Nutzung auf den kompletten Preis ein Prozent pro Monat Steuern abführen. Ab 2013 wird der Preis für die Batterie von dieser Steuer befreit. Da die Batterie bei Elektrofahrzeugen einen erheblichen Anteil der Investition ausmacht, ist dies für Unternehmen, die sich ein Elektrofahrtzeug kaufen möchten, eine Entlastung. Die Ein-Prozent-Regelung gilt nur, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird.

Die Steuerbefreiung für Elektroautos wird auf zehn Jahre verlängert. Das soll für reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen gelten, die bis zum 31.Dezember 2015 zugelassen werden. Für Elektrofahrzeuge, die ihre Zulassung zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2020 bekommen, soll eine Steuerbefreiung für fünf Jahre gelten.

Online-Anmeldung zur Feuerschutzsteuer

Künftig können sich Betriebe elektronisch für die Feuerschutzsteuer anmelden. Damit soll das Verfahren vereinfacht und modernisiert werden. Der Schwellenwert für die Abgabe der Steueranmeldung für Kleinstversicherer wird verdoppelt. Zudem wird sie ab 2013 vierteljährlich und nicht mehr monatlich berechnet. Kleinstversicherern wird ein jährlicher Anmeldungszeitraums eingeräumt.