IAB untersuchte Frauenanteil in Firmen Chefetagen: Betriebsgröße entscheidet über Frauenanteil

Gesetzlich geregelt ist der Frauenanteil in Führungspositionen nur für Großunternehmen. Dennoch schneiden im Vergleich die kleinen viel besser ab. Der Frauenanteil in den Chefetagen liegt bei ihnen mehr als doppelt so hoch.

Das Baugewerbe sticht beim Branchenvergleich heraus: Dort arbeiten zwar nur wenige Frauen, doch in den Führungspositionen ist ihr Anteil vergleichsweise hoch. - © zoka74 - stock.adobe.com

Noch immer sind Frauen in den Chefetagen deutscher Betriebe deutlich unterrepräsentiert. So ergab die Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die nun veröffentlicht wurde, also grundsätzlich nichts Neues. Die Detailergebnisse führen dennoch Spannendes zutage.

Doch schon seit dem vergangenen Jahr gilt – zumindest für die Großunternehmen – eine gesetzliche Frauenquote. Die die Studie zeigt, brachte sie bislang jedoch nicht mehr Fortschritte als sie im Minimum müsste. Frauen wählen noch immer deutlich öfter Berufe, in denen man weniger verdient und die schlechtere Aufstiegschancen ermöglichen. Sie sind weniger in die sogenannten karriereförderlichen informellen Netzwerke eingebunden und sie nehmen mehr und längere Auszeiten für die Kinderbetreuung. Dazu kommt: Führungspositionen bringen meist überlange Arbeitszeiten und eine uneingeschränkte Erreichbarkeit mit sich.

Kleine Betriebe mit mehr Frauen in den Führungspositionen

Das macht eine Veränderung zur Herausforderung. Dass sie möglich ist, zeigen den Großkonzernen jedoch die kleinen Betriebe, denn in den Firmen mit weniger als neun Beschäftigten liegt der Anteil der Frauen auf der ersten Führungsebene mit 28 Prozent mehr als doppelt so hoch wie bei den Firmen mit mehr als 500 Angestellten. Sie haben nur einen Frauenanteil von 13 Prozent in den Chefpositionen.  Zwar sind Frauen auf der zweiten Führungsebene in jeder Betriebsgrößenklasse besser vertreten als auf der ersten. Aber auch hier nimmt sowohl ihr Anteil mit steigender Betriebsgröße kontinuierlich ab.

Das Gesetz zur Frauenquote

Im Januar 2016 das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Kraft. Damit ist erstmals eine Quote von 30 Prozent für Frauen in Aufsichtsräten von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen gesetzlich festgelegt. Zudem müssen diese Unternehmen ebenso wie Unternehmen anderer Rechtsformen mit mehr als 500 Beschäftigten Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils auch in Vorständen und der obersten Führungsebene festlegen und darüber öffentlich berichten.

Quelle: IAB

Schaut man sich die einzelnen Branchen und den Anteil der Frauen in den Führungspositionen an, so gibt es hier große Unterschiede. Zudem zu beachten: Ein hoher Anteil an Frauen in einer Firma bedeutet nicht automatisch, dass auch verhältnismäßig viele Frauen in der Chefetage sitzen.

Baugewerbe mit vielen weiblichen Chefs

Die Studie unterscheidet deshalb drei Kategorien:

  1. Branchen, die durch einen hohen weiblichen Beschäftigtenanteil und einen hohen Anteil von Frauen in Führungspositionen gekennzeichnet wie beispielsweise die Bereiche Erziehung und Unterricht oder Beherbergung und Gastronomie.
  2. Branchen mit geringen Frauenanteilen, sowohl bei allen Beschäftigten als auch in den Führungspositionen wie das Verarbeitende Gewerbe, der Bereichs Energie- und Wasserversorgung, Abfallentsorgung und Bergbau, aber auch die Branche Großhandel, Kfz-Handel und -reparatur. Doch dabei registriert das IAB kleine Besonderheiten: So gibt es in den Sektoren Verkehr und Lagerei sowie im Baugewerbe , die ebenfalls geringe Frauenanteile an den Beschäftigten aufweisen, dennoch vergleichsweise viele Frauen in Führungspositionen.
  3. 3. Branchen, bei denen der hohe Anteil der weiblichen Beschäftigten einem geringen Anteil von Frauen in Führungspositionen gegenübersteht wie beispielsweise der Sektor Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. dhz