Mutterschutzgesetz "Chef, ich bin schwanger!"

Die meisten Handwerksbetriebe werden früher oder später mit der freudigen Botschaft konfrontiert, dass eine Mitarbeiterin schwanger ist. Doch wie agiert man als Arbeitgeber in dieser Situation professionell? Die Grundlagen dazu stehen im Mutterschutzgesetz. Ein Überblick.

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Am 24. Januar 1952, also genau vor über 60 Jahren, trat das "Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter" in Kraft. Damit wurden der Kündigungsschutz, die Verdienstsicherung und die Bestimmungen am Arbeitsplatz für werdende und stillende Mütter verbessert.

Überblick über die geltenden Regelungen

Für Arbeitgeber ergeben sich dadurch bestimmt Pflichten. Doch was sind die ersten Schritte, die unbedingt eingeleitet werden müssen? Hier erfahren Sie, welche Regelungen für den Arbeitgeber gelten und wie der Arbeitsplatzschutz in diesem Fall greift.

Das Mutterschutzgesetz