Autofahrer dürfen während der Fahrt ein Navigationsgerät nicht mit der Fernbedienung bedienen. Dagegen kann ein Bußgeld von 100 Euro verhängt werden.
Daniela Lorenz
Im vorliegenden Fall hatte der Autofahrer die Fernbedienung für das Navigationsgerät aus der Halterung am Armaturenbrett genommen, um es mit der Hand während der Fahrt zu bedienen. Die Fernbedienung hätte auch in der Halterung bedient werden können. Das Oberlandesgericht Köln bestätigt nun mit einem Beschluss das Bußgeld in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer.
Bei der Fernbedienung habe es sich um ein "der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät" im Sinne von § 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gehandelt, so das Oberlandesgericht. Die Fernbedienung steuere als elektronisches Gerät das zum Endgerät gelangende Signal mittels elektronischer Schaltungen unter Nutzung einer eigenen Stromversorgung. Sie diene auch der Organisation der Ausgabe auf dem Display des ausdrücklich in § 23 Abs. 1a S. 2 StVO genannten Navigationsgerätes (aus dem Beschluss des OLG Köln v. 05.02.2020, Az. III-1 RBs 27/20).
Im Jahr 2017 hatte der Gesetzgeber das Verbot von Handys am Steuer verschärft. Seitdem ist nicht nur das Telefonieren verboten, sondern auch die Nutzung sämtlicher anderer Funktionen eines elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, so die Straßenverkehrs-Ordnung. Damit sind, so der ADAC, alle elektronischen Geräte gemeint, also auch Tablets, E-Books, Navigationsgeräte, Diktiergeräte oder iPods.
Eine Ausnahme unter besonderer Vorsicht gewährt die Straßenverkehrsordnung: Befinden sich die elektronischen Geräte in einer Halterung, dürfen sie genutzt werden, wenn " zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt" (§ 23 Abs. 1a Satz 2b StVO). Erlaubt ist es auch, das Gerät zu verwenden, wenn es sprachgesteuert werden kann und über eine Vorlesefunktion verfügt.
| Verstoß gegen das Handyverbot | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| beim Führen eines Fahrzeugs | 100 Euro | 1 Punkt | |
| mit Gefährdung | 150 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
| mit Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
Quelle: ADAC, Stand 2019
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