Kommentar Bundesverfassungsgericht lässt Politik einmal mehr nachsitzen

Wenn es nicht läuft, dann richtig. Einmal mehr hat die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht eine Schlappe kassiert. Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 verstößt gegen das Grundgesetz, ist null und nichtig. Der Ampel fehlen auf einen Schlag 60 Milliarden Euro.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts kippte jetzt das Nachtragshaushaltsgesetz 2021. - © U. J. Alexander - stock.adobe.com

Seit heute ist klar: Die Schuldenbremse aussetzen und dann Milliarden Euro Kredit dahin umschichten, wo man sie gerade brauchen könnte, da macht das Bundesverfassungsgericht nicht mit. Denn das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 erfüllt nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine notlagenbedingte Kreditaufnahme. Drei Gründe sprechen dagegen, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung – jeder für sich tragfähig.

Das ist deutlich und von zwei Entscheidungsoptionen hat sich das Bundesverfassungsgericht auch für die härtere, die folgenreichere entschieden. Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz wurde rückwirkend für nichtig erklärt. Damit fehlen seit heute also 60 Milliarden Euro im Haushalt. Soweit dieses Geld bereits ausgegeben oder verplant ist, müsse der Gesetzgeber die Lücke nun anderweitig kompensieren, heißt es im Urteil und bedeutet im Klartext: Steuern erhöhen oder sparen.

Dabei haben die Karlsruher Richter nicht beanstandet, dass vor zwei Jahren die Schuldenbremse für einen Kredit außer Kraft gesetzt wurde, um die Folgen der Corona-Krise zu bekämpfen. Genau diese Möglichkeit eröffnet das Grundgesetz für Notsituationen. Aber das Geld aus diesem Kredit darf, nachdem es nicht verwendet wurde, nicht einfach einem anderen Fonds und einem anderen Verwendungszweck – in diesem Fall Klimaschutz – zugeführt werden.

Wer auch immer in Berlin seine Hausaufgaben nicht gemacht hat – schließlich steht die Schuldenbremse seit über zehn Jahren im Grundgesetz –, muss jetzt nachsitzen. Steht der Haushalt 2024 noch? Haben Sondervermögen Bestand? Leidtragende werden wie immer Bürger, Steuerzahler und künftige Generationen sein. Dieses Urteil wird wohl aber auch weitreichende wirtschaftspolitische Folgen haben. Und es wird die ohnehin angeschlagene Regierungskoalition schwächen.