"Versicherung gegen unerwartete Risiken" Bundestag verlängert Energiepreisbremsen

Die Preisbremsen für Gas und Strom sollen über das Jahr 2023 hinaus verlängert werden – allerdings für einen kürzeren Zeitraum als ursprünglich geplant.

Die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen bleiben über den Jahreswechsel hinaus erhalten. - © Wellnhofer Designs - stock.adobe.com

Der Bundestag hat einer Verlängerung der Energiepreisbremsen über den Jahreswechsel hinaus zugestimmt. Die Preisbremsen sollen bis zum 31. März 2024 gelten. Ursprünglich war eine Verlängerung bis Ende April vorgesehen. In den Ausschussberatungen sei aber deutlich geworden, dass ein Gleichlauf der Preisbremsen zu Hilfsmaßnahmen auf EU-Ebene angebracht sei, hieß es in den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Klimaschutz und Energie.

Preisbremsen als eine Art Versicherung gedacht

Wie es in der Empfehlung weiter heißt, soll die Fortführung der Energiepreisbremsen im Winter 2023/2024 eine Art "Versicherung gegen unerwartete Risiken" darstellen. Diese wäre nötig, sollte sich die Lage auf den Energiemärkten über die Wintermonate wieder deutlich verschlechtern. Zuletzt hatten sich die Energiepreise wieder stabilisiert.

Energieverband: Fristgerechte Umsetzung gefährdet

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Unternehmen kritisieren in einer gemeinsamen Mitteilung die kurzen Fristen. "Die Preisbremsen-Diskussion wird seit Sommer geführt", bemängeln sie. "Eine reibungslose und fristgerechte Umsetzung der Preisbremsenverlängerung durch die Energieversorger zum 1. Januar 2024 kann daher nicht gewährleistet werden", fügen sie hinzu. Unverständlich sei zudem, dass die temporär abgesenkte Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme schon zum 29. Februar auslaufe und nicht entsprechend angepasst wurde.

Preisbremsen als Folge des russischen Angriffskrieges eingeführt

Die Preisbremsen für Gas- und Strom waren im März 2023 angesichts der durch den Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise rückwirkend für das ganze Jahr 2023 eingeführt worden. Private Haushalte und kleine Unternehmen sollten so bei einem Gasverbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden nur 12 Cent brutto pro kWh für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bezahlen müssen. Bei Strom wurde bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh eine Grenze von 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Stromverbrauchs eingezogen. Darüber hinaus wurden Entlastungen für größere Verbraucher vereinbart.

Geld kommt bisher aus dem Wirtschaftsstabilsierungsfonds

Die Energiepreisbremsen werden aus einem mit Schulden geschaffenen Sondervermögen finanziert, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Die Haushaltspolitiker des Bundestages wollen den WSF nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch vorsichtshalber erst einmal sperren. Das Gericht hatte die Übertragung von Corona-Milliarden auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für unzulässig erklärt. Nun lässt Unionsfraktionschef Friedrich Merz auch den WSF auf Verfassungsmäßigkeit durch ein Rechtsgutachten überprüfen. Auf dieser Grundlage werde die Union entscheiden, ob sie auch gegen diesen Fonds nach Karlsruhe gehe.

Mit Inhalten der dpa