Ab 1. Juli soll es erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen geben, später eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer folgen. Um die Zustimmung des Bundesrats zu erhalten, hat die Regierung bereits vorgesorgt.

Der Bundestag hat milliardenschwere Steuerentlastungen für Unternehmen beschlossen. So sollen erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Maschinen ab 1. Juli 2025 dafür sorgen, dass Unternehmen wieder mehr investieren. "Ich bin sehr dankbar, dass wir die Beratungen zum Wachstumsbooster hier im Parlament so zügig abgeschlossen haben", sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Dies sei ein Signal für mehr Wachstum und Arbeitsplatzsicherheit. Nach erfolgreichen Gesprächen mit den Ländern rechne er auch mit einer Zustimmung im Bundesrat am 11. Juli.
Erleichterte Abschreibungen ab 1. Juli
Der Bundestagsbeschluss zum Wachstums- oder Investitionsbooster nach nur sieben Wochen schwarz-roter Regierungszeit ist nach den Worten von CDU-Fraktionsvize Mathias Middelberg der richtige Schritt im dritten Jahr der Rezession. "Die erste Entlastungsregelung dieses Gesetzes tritt bereits in einer Woche, nämlich am 1. Juli in Kraft", sagte er. Für den Gesetzentwurf stimmten die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Die AfD enthielt sich. Dagegen stimmten die Grünen und die Linkspartei.
Verbesserte Abschreibungsbedingungen bis Ende 2027
Konkret sollen Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte im laufenden und in den nächsten zwei Jahren degressiv von der Steuer abschreiben können – und zwar mit bis zu 30 Prozent. Dadurch sinkt die Steuerlast direkt nach einer Anschaffung, und die Firmen haben schneller wieder mehr Geld zur Verfügung.
Geringere Körperschaftsteuer ab 2028
Wenn der Investitionsbooster ausgelaufen ist, soll ab 2028 die Körperschaftsteuer schrittweise sinken – und zwar von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent im Jahr 2032. Der AfD kommt das viel zu spät. Einen echten Wachstumsimpuls für die Wirtschaft werde es deshalb nicht geben, warnte der Abgeordnete Christian Douglas.
Vergünstigungen auch für Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften sollen die nicht entnommenen Gewinne schrittweise weniger belastet werden. So sinkt der sogenannte Thesaurierungssteuersatz in drei Stufen auf 27 Prozent (Veranlagungszeit) 2028/2029, 26 Prozent (VZ 2030/2031) und 25 Prozent (ab dem VZ 2032).
Anreize für den Kauf von betrieblichen E-Fahrzeugen
Außerdem soll der Kauf eines reinen Elektroautos für Unternehmen steuerlich attraktiver werden. Wer sich ein neues betrieblich genutztes E-Auto anschafft, soll im Kaufjahr 75 Prozent der Kosten steuerlich abschreiben können. So sollen sich auch kleine Betriebe wie Handwerker E-Autos leisten können und der deutschen Autoindustrie einen Schub geben.
Kraftfahrzeuggewerbe geht Förderung nicht weit genug
Für den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) geht die Förderung nicht weit genug. "Der Investitionsbooster startet mit Fehlzündungen und verfehlt wichtige Anreize", mahnt Thomas Peckruhn, Vizepräsident des ZDK. Er hätte sich die Einbeziehung privat genutzter E-Fahrzeugen sowie von Leasing-Fahrzeugen in die Förderung gewünscht.
Länder haben Zustimmung signalisiert
Die geplanten Steuersenkungen führen in den öffentlichen Haushalten zu weniger Einnahmen. Beim "Wachstumsbooster" geht es dabei um rund 48 Milliarden Euro. Die sollten ursprünglich zu großen Teilen auch von Ländern und Kommunen getragen werden. Konkret: Den Kommunen drohten Einnahmeverluste von 13,5 Milliarden Euro, den Ländern von 16,6 Milliarden, der Bund sollte 18,3 Milliarden Euro schultern.
Bund übernimmt Steuerausfälle der Kommunen ganz
Um ein Scheitern des Pakets im Bundesrat zu verhindern, haben sich Bund, Länder und Kommunen jüngst auf Kompensationsleistungen verständigt. So übernimmt der Bund vollständig die Steuerausfälle der Kommunen bis 2029. Da die Bundesregierung nicht einfach Geld an die Länder überweisen darf, passiert das über die Verteilung der Mehrwertsteuer-Einnahmen.
Länder bekommen zusätzliches Geld vom Bund
Zur Entlastung der Länder will der Bund zwischen 2026 und 2029 zusätzliche acht Milliarden Euro in Kitas, andere Bildungseinrichtungen und moderne Krankenhäuser investieren. Damit wird auf einem Umweg etwa die Hälfte der Steuerausfälle der Länder abgefedert. Es wird nun damit gerechnet, dass das Gesetz den Bundesrat im Juli ohne größere Probleme passiert.
Mit Inhalten der dpa