Degressive Abschreibung Darum könnte es sich lohnen, mit Investitionen bis Juli zu warten

Die Bundesregierung will zeitnah eine sogenannte Turbo-Abschreibung einführen. Was Betriebe dazu wissen müssen – inklusive Rechenbeispiel.

Steuertipp
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Die Bundesregierung plant eine neue degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Damit sollen Unternehmen Investitionen schneller steuerlich geltend machen können. Diese Regelung solle nach Angaben von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil für Anschaffungen im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 greifen. Die Umsetzung sei so schnell wie möglich vorgesehen, heißt es aus Regierungskreisen.

Was die neue Regelung für Betriebe bedeutet

Unternehmen, die Investitionen in ihrem Betrieb planen, sollten den Kauf neuer beweglicher Güter gegebenenfalls bis zum 1. Juli 2025 verschieben. Wer einen beweglichen Gegenstand für seinen Betrieb vor diesem Stichtag kauft, kann die Anschaffungskosten aktuell nur im Rahmen der linearen Abschreibung gewinnmindernd geltend machen.

Die neue degressive Abschreibung gilt ausschließlich für bewegliche Wirtschaftsgüter. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Maschinen oder Fahrzeuge. Werden hingegen Immobilien, Firmenwerte oder Kundendaten erworben, können diese immateriellen Wirtschaftsgüter weiterhin nur linear abgeschrieben werden.

So funktioniert die Berechnung

Die neue degressive Abschreibung beträgt das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes. Sie ist jedoch auf maximal 30 Prozent der Anschaffungskosten beziehungsweise des Restbuchwerts begrenzt. Erfolgt die Investition im Laufe des Jahres, gewährt der Fiskus die degressive Abschreibung im ersten Jahr nur anteilig für die verbleibenden Monate.

Ein Rechenbeispiel: Ein Handwerksbetrieb erwirbt am 10. Juli 2025 eine Maschine mit einer üblichen Nutzungsdauer von zehn Jahren. Die Anschaffungskosten betragen 30.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

  • Linearer Abschreibungssatz: 100 Prozent geteilt durch 10 Jahre Nutzungsdauer ergibt 10 Prozent.
  • Degressiver Abschreibungssatz: Das Dreifache des linearen Satzes (3 x 10 Prozent), also 30 Prozent.
  • Anschaffungskosten (netto): 30.000 Euro.
  • Abschreibungsbetrag 2025 (degressiv): 30.000 Euro x 30 Prozent x 6/12 (für die Monate Juli bis Dezember) = 4.500 Euro.
  • Restwert zum 31.12.2025: 30.000 Euro - 4.500 Euro = 25.500 Euro.
  • Abschreibungsbetrag 2026 (degressiv): 25.500 Euro (Restwert) x 30 Prozent = 7.650 Euro.

Zum Vergleich: Die lineare Abschreibung würde im Erstjahr nur 1.500 Euro (30.000 Euro x 10 Prozent x 6/12) und im Zweitjahr 3.000 Euro betragen. Die degressive Methode ermöglicht somit eine deutlich höhere Abschreibung in den ersten Jahren und damit eine schnellere steuerliche Entlastung. dhz