Strenge Vertretungsregeln bei der Feuerstättenschau machen frei werdende Kehrbezirke für Schornsteinfeger zunehmend unattraktiv. Um dem entgegenzuwirken, haben Bundestag und Bundesrat eine Anpassung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes verabschiedet. Das ändert sich.

Die Feuerstättenschau ist im Schornsteinfegerhandwerk eine hoheitliche Aufgabe. Das heißt: Sie darf nur höchstpersönlich vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Sollte dieser wegen Krankheit, Urlaub oder Schwangerschaft ausfallen, darf nur ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger eines benachbarten Bezirks einspringen. Eine hohe Belastung für betroffene Schornsteinfegermeister, die somit in Vertretung größere Kehrbezirke bedienen müssen. Das gilt umso mehr in Zeiten des Fachkräftemangels und angesichts der Herausforderungen durch die Wärmewende. Die Folge: frei werdende Kehrbezirke sind immer schwieriger zu besetzen.
Künftig Vertretung durch angestellte Meister
Mit der Novelle des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes soll die eng abgesteckte Vertretungsmöglichkeit jetzt gelockert werden. Nachdem der Bundestag der Gesetzesänderung im Januar zugestimmt hatte, machte nun auch der Bundesrat den Weg für die Neuerung frei. Konkret soll die Feuerstättenschau künftig auch durch einen angestellten Schornsteinfegermeister oder Angestellten mit gleichgestellter Qualifikation ("Meistergesellen") durchgeführt werden können. Das Gesetz sieht außerdem vor, die bisherige Altersgrenze für Bezirksschornsteinfeger von 67 auf 70 Jahre anzuheben. Für die Ausstellung der Feuerstättenbescheide soll es bei der bisherigen Vertretungsregelung bleiben.
Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes: "Gutes Signal"
Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, erhalten Betriebe damit mehr Flexibilität im Arbeitsalltag – "ohne Abstriche beim Brand- und Gesundheitsschutz". Gleichzeitig spricht das Ministerium von einer fachlich wie finanziellen Aufwertung der Meisterfortbildung, da es Angestellten mit Meisterqualifikation ermöglicht werde, ihre Fähigkeiten breiter einzusetzen.
Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, spricht von einem guten und wichtigen Signal für Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten. Bundestag und Bundesrat gewährleisten mit seiner Entscheidung die flächendeckende Versorgung durch qualifizierte Schornsteinfeger. Die Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes muss nun noch abschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und tritt dann in Kraft.
Ihren Beschluss begrüßt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks ausdrücklich und erkennt darin ein deutliches Mehr an Flexibilität für die Betriebe, um sich auf die neuen Rahmenbedingungen im Wärmemarkt einzustellen. Alexis Gula, Präsident des Bundesverbandes benennt die Gesetzesänderung "eindeutiges Bekenntnis der Politik zu unserem Handwerk und seiner Bedeutung für die Wärmewende in Deutschland". Das wirkt sich seiner Ansicht nach künftig auch positiv auf die Fachkräftesicherung im Handwerk aus. "Unsere Nachwuchskräfte werden dazu motiviert, die Meisterqualifikation zu erwerben und im Betrieb mehr Verantwortung zu übernehmen", so Gula.