Gesetzentwürfe im August Bundesregierung will härter gegen Steuerbetrug vorgehen

Mit einem 26-Punkte-Aktionsplan plant die Bundesregierung unter anderem eine Registrierkassenpflicht für Betriebe ab 100.000 Euro Jahresumsatz ab 2028. Außerdem sollen Selbstanzeigen nicht mehr automatisch Straffreiheit ermöglichen, und bei schweren Steuerstraftaten könnte die namentliche Veröffentlichung Verurteilter möglich werden. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick.

Wer wegen schwerer Steuerstraftaten sanktioniert wird, soll künftig öffentlich gemacht werden – so sieht es der Aktionsplan der Bundesregierung vor. - © picture alliance / ZB | Sascha Steinach

Die Bundesregierung sagt Steuerbetrügern den Kampf an. "Die Ehrlichen in unserer Gesellschaft dürfen nicht die Dummen sein", sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), als er mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen entsprechenden Aktionsplan vorstellte. Ziel sei es, den Ermittlungsdruck zu erhöhen. Dies gelte für Umsatzsteuerkarusselle ebenso wie für die Steuerflucht ins Ausland oder kriminelle Tricksereien mit Dividenden. Der Aktionsplan beinhaltet nach den Worten Hubigs zahlreiche Maßnahmen, darunter auch höhere Strafen und eine effektivere Abschöpfung von illegalem Vermögen. Erste Gesetzentwürfe dazu soll das Kabinett noch im August verabschieden.

Aktionsplan mit 26 Maßnahmen

Hier die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Gemeinsames Zentrum: Beim Zoll soll ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität nach dem Vorbild des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums aufgebaut werden, in dem Experten der Länder und des Zolls enger zusammenarbeiten. Auch sollen die Kompetenzen des Bundes in der Steuerfahndung erhöht werden. Daneben werde KI helfen, große Datenmengen zu durchsuchen, komplexe Unternehmensstrukturen zu entwirren und Strohmänner besser zu identifizieren, heißt es.
  • Pflicht zu Registrierkassen: Ab dem 1. Januar 2028 soll laut Klingbeil eine Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro eingeführt werden. Ziel sei, Steuerbetrug und Manipulation dort zu verhindern, wo große Mengen Bargeld über den Tisch gehen. Im Koalitionsvertrag war als Zeitpunkt noch der Januar 2027 genannt worden – angekündigt worden war dort auch die Abschaffung der Bonpflicht. Jetzt soll es digitale Bons geben.
  • Härtere Strafen: Künftig wird eine Selbstanzeige nicht mehr generell zur Straffreiheit führen. "Kriminelle sollen sich nicht mehr so leicht freikaufen können", sagte Klingbeil. Und für besonders schwere Straftaten soll künftig gelten: "Die Mindeststrafe ist eine Freiheitsstrafe, die Höchststrafe 15 Jahre", betonte Klingbeil. Für schwere Formen der Steuerkriminalität solle wieder ein Verbrechenstatbestand mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe eingeführt werden, sagte Hubig. "Wir nehmen die Staatsanwaltschaften dadurch stärker in die Pflicht. Sie müssen in diesen Verfahren ermitteln."
  • Schnellere Beschlagnahmung von Vermögenswerten: Ausgebaut werden sollen Instrumente, mit denen dubios erlangte Vermögenswerte beschlagnahmt werden können. "Der Porsche und die Rolex sind dann erst mal weg, und das wird Tätern richtig wehtun", sagte Klingbeil. Dazu sollten die Befugnisse des Zolls ausgeweitet werden. Bisher waren "Vermögensabschöpfungen" immer erst nach einer strafrechtlichen Verurteilung und dem Nachweis einer konkreten Straftat möglich. Künftig soll der Zoll in der Lage sein, Vermögensgegenstände für 180 Tage vorsorglich zu beschlagnahmen.
  • Datenerwerb von Informanten: Früher haben bereits einzelne Bundesländer Steuer-CDs von Informanten gekauft, um Steuerbetrug zu entlarven. Auch der Bund soll das künftig leichter machen können. "Ich bin da offen für", sagte Klingbeil.
  • Meldesystem für Umsatzsteuerbetrug: Künftig soll ein elektronisches Meldesystem eingeführt werden, bei dem Firmen ihre Umsätze zeitnah melden.
  • Schärfere Vorschriften für Unternehmen bei Steuerhinterziehung: Geplant sind höhere Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen.
  • Wer hinterzieht, wird an den Pranger gestellt: "Wenn Unternehmen wegen schwerer Steuerstraftaten sanktioniert werden, soll darüber Transparenz geschaffen und die entsprechenden Informationen sollen öffentlich zugänglich gemacht werden", teilte das Bundesfinanzministerium mit.

Kritik aus München

Aus Bayern kam Kritik am nicht abgestimmten Vorgehen des Bundes. "Es ist kein guter Stil, im Alleingang Ankündigungen zu machen, die die Länder dann größtenteils ausbaden müssen", meinte der Finanzminister des Freistaats, Albert Füracker (CSU). Der Aktionsplan bestehe aus vielen Überschriften ohne konkrete Inhalte. Einige Ansätze forderten die Länder schon seit Längerem, wie etwa einen besseren Datenaustausch oder eine Vereinfachung des Steuerrechts.

Füracker: Selbstanzeige ein bewährtes Instrument

Andere Punkte sehe Bayern dagegen skeptisch. Die erwogene Verlängerung der Belegaufbewahrungspflicht widerspreche allen Bestrebungen beim Bürokratieabbau. Die Selbstanzeige sei zudem ein bewährtes Instrument, um Steuersündern die Möglichkeit zu geben, den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit zu finden. Äußerst kritisch bewertete Füracker den geplanten öffentlichen Pranger für Unternehmen, die wegen Steuerstraftaten sanktioniert wurden: "Dies könnte einen nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen Effekt und Reputationsschaden auslösen, der auf ganz Deutschland ausstrahlt."

Mit Inhalten der dpa