Der Bundesrat plant eine gesetzliche Neuregelung, die Arbeitgebern künftig nur noch eine einmalige Führerscheinkontrolle bei der Überlassung von Firmenwagen abverlangt. Die Bundesregierung unterstützt den Vorstoß zur Bürokratieentlastung.

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen vorgelegt. Laut dem Entwurf sollen Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten Firmenfahrzeuge zur Verfügung stellen, ihrer Kontrollpflicht künftig genügen, wenn sie sich einmalig den Führerschein haben vorzeigen lassen – sofern aus ihrer Sicht kein konkreter Anlass für eine erneute Prüfung besteht.
Die geplante Regelung könnte das Ende der in vielen Unternehmen etablierten halbjährlichen Führerscheinkontrollen bedeuten. Diese Praxis hat sich laut Bundesrat entwickelt, weil Fachliteratur regelmäßige Kontrollen empfiehlt, um strafrechtliche Haftungsrisiken zu minimieren.
Rechtsunsicherheit als Auslöser für häufige Kontrollen
Der Hintergrund der Initiative liegt in der aktuellen Rechtslage: Arbeitgeber müssen sich davon überzeugen, dass Beschäftigte mit Firmenfahrzeugen über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen, um einer Strafbarkeit nach Paragraph 21 Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz zu entgehen. Der Gesetzestext führt jedoch nicht aus, welche konkreten Anforderungen an den Halter gestellt werden und in welchen zeitlichen Abständen Kontrollen erfolgen müssen.
Zu dieser Frage gibt es laut Bundesrat bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Die dadurch entstehende Rechtsunsicherheit hat dazu geführt, dass sich in der Unternehmenspraxis halbjährliche Führerscheinkontrollen durchgesetzt haben – verbunden mit entsprechendem Kontroll- und Dokumentationsaufwand.
Bundesregierung signalisiert Unterstützung
Die Bundesregierung hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und das verfolgte Anliegen unterstützt. Laut der beigefügten Stellungnahme will die Regierung die Kontroll- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber reduzieren und damit zur Entlastung von Bürokratie beitragen. Der konkrete Regelungsstandort bedürfe allerdings noch der näheren Prüfung.
Die Länder bewerten ihre geplante Klarstellung der bestehenden Regelung als "verhältnismäßig, angemessen und geeignet". Sie soll das Regelungsziel im Grundsatz uneingeschränkt lassen und gleichzeitig Unternehmer von aufwändigen Kontrollen und Dokumentationen befreien. Einen gleichlautenden Gesetzentwurf hatte der Bundesrat bereits Ende 2024 in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegt. fre