Härtefall-Fonds, Strompreisbremse, 49-Euro-Ticket Bund-Länder-Treffen: Diese Entlastungen sollen kommen

Viele Fragen zu den Entlastungsmaßnahmen wurden geklärt. Auch ein Härtefall-Fonds soll eingerichtet werden. Offen bleibt jedoch weiterhin, ob kleine und mittlere Unternehmen Zugang dazu erhalten.

(V. li.) Stephan-Peter Weil, Ministerpräsident des Landes Niedersachsen (SPD), Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Hendrik Wüst, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen (CDU), konkretisierten beim Bund-Länder-Treffen am 2. November die Entlastungen in der Energiekrise. - © picture alliance / Fotostand | Fotostand / Reuhl

Bund und Länder haben ihren Streit über die Finanzierung geplanter Entlastungsmaßnahmen in der Krise weitgehend beigelegt. "Wir haken uns unter, und wir lösen die Probleme unseres Landes gemeinsam", sagte Bundeskanzler Olaf Scholz nach den Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder. So soll es im kommenden Jahr eine Strom- und Gaspreisbremse geben. Zuvor hatte das Kabinett eine Dezembersoforthilfe für private Haushalte sowie kleine und mittelgroße Unternehmen beschlossen, die mit Gas oder Fernwärme heizen.

Grundsätzlich verständigt haben sich Bund und Länder auf einen Härtefall-Fonds – aber nicht, wie dabei mit kleinen und mittleren Unternehmen umgegangen werden soll. Das scheiterte an Finanzierungsfragen. Hier sollen die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern bis zum 1. Dezember einen Vorschlag vorlegen.

Handwerk begrüßt Beschlüsse und fordert schnelle Umsetzung

Das Handwerk begrüßt prinzipiell die Beschlüsse. "Die Richtung der von Bund und Ländern beschlossenen Entlastungen im Energiebereich stimmt, doch nun braucht es Tempo bei der Umsetzung, damit die Entlastungswirkungen so schnell wie möglich für unsere Betriebe zum Tragen kommen", sagte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. Die Erstattung der Gaskosten im Dezember, das Greifen der Strompreisbremse ab Januar, die Gaspreisbremse ab März, die dann auch rückwirkend ab Februar 2023 greifen soll – all das komme zwar spät, aber es komme.

Nach Einschätzung Wollseifers reichen die getroffenen Beschlüsse jedoch insbesondere für energieintensiven Handwerke nicht aus. "Die Strompreisbremse und die Härtefallregelungen müssen jetzt so ausgestaltet und konkretisiert werden, dass sie energieintensive Betriebe tatsächlich durch diese schwere Zeit bringen", forderte er.

Irritationen über Härtefall-Regelung für Unternehmen

Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD), sagte, er sei froh, in vielen Bereichen Einigkeit erzielt zu haben. Bei den Härtefallhilfen für Unternehmen habe es zwischenzeitlich "Irritationen gegeben". Die Bundesregierung hatte vorgeschlagen, dass sich Bund und Länder die Kosten von bis zu zwei Milliarden Euro zur Hälfte teilen. Die Länder hatten davon nichts gewusst. Im Beschlusspapier heißt es nun, der Bund erkläre seine Bereitschaft, für eine Härtefallregelung für kleine und mittlere Firmen über den "Abwehrschirm" des Bundes eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen – wenn Antragstellung und Abwicklung der Härtefallregelung über die Länder erfolge.

Mehr Klarheit bei der Gaspreisbremse

Mehr Klarheit herrscht bei der künftigen Gaspreisbremse. Hier sollen die Vorschläge der Expertenkommission aufgegriffen werden. So soll für Haushalte und kleinere Unternehmen eine Deckelung der Preise ab 1. März gelten. Und weiter heißt es, eine Umsetzung werde zum 1. Februar angestrebt. Nach der vom Kabinett beschlossenen Dezembersoforthilfen hätten sich die Länder eine durchgehende Förderung gewünscht.

Gelten soll die Preisbremse für Gas und Fernwärme bis zum 30. April 2024. Dabei soll es einen garantierten Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs geben. Grundlage soll wieder die Prognose vom September 2022 sein. Bei Fernwärme soll der garantierte Preis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde liegen. Dabei sollen die Kunden die normalen Preise an den Versorger bezahlen und rückwirkend die Prämie erhalten. Damit soll der Anreiz zum Sparen noch größer sein, denn die volle Prämie gibt es auch dann, wenn der Verbrauch stärker fällt. Anders als die Soforthilfe für Dezember müssen alle, die rund 75.000 Euro und mehr im Jahr verdienen oder noch den Solidaritätszuschlag zahlen, die Prämie als geldwerten Vorteil versteuern. Für Industriekunden soll es ohne eine Dezember-Soforthilfe eine Preisbremse ab 1. Januar geben.

Das bringt die Strompreisbremse

Die geplante Strompreisbremse soll schon "zum 1. Januar 2023 entlastend wirken", wie es im Beschluss von Bund und Ländern heißt. Dabei soll der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Dies gilt bezogen auf ein Grundkontingent von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde liegt. Die Preisbremse soll bis 30. April 2024 gelten. Für Industriekunden soll es eine entsprechende Deckung der Strompreise geben. Zur Finanzierung sollen unter anderem befristet "Zufallsgewinne" bei Energieerzeugern abgeschöpft werden.

Der Härtefall-Fonds soll greifen, wenn die Entlastungen aus der Gas- und Strombremse nicht ausreichen. Dafür vorgesehen sind zwölf Milliarden Euro, wovon acht Milliarden Euro für Krankenhäuser vorgesehen sind. Finanziert werden sollen daraus auch Hilfen für Besitzer von Öl- und Pelletsheizungen. Hier sind Details noch offen.

Geld kommt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Das Geld soll für die verschiedenen Entlastungen in weiten Teilen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds kommen, der in der Pandemie für Unternehmenshilfen eingerichtet und nun für die Abfederung der aktuellen Krise mit bis zu 200 Milliarden Euro ausgestattet wurde.

Darüber hinaus haben sich Bund und Länder auf einen Nachfolger des 9-Euro-Tickets geeinigt. Die Bundesländer hatten dafür dauerhaft höhere Zuschüsse für ihren öffentlichen Nahverkehr vom Bund (Regionalisierungsmittel) zur Bedingung gemacht. Die zusätzlichen Mittel aus Berlin soll es nun geben. Damit kann das geplante "Deutschlandticket" für 49 Euro kommen – "so schnell wie technisch möglich", sagte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). Ob es schon zum 1. Januar klappt, ist allerdings noch offen.