Haushalts- und Gewerbekunden sollen im kommenden Monat keine Abschläge auf ihre Gasrechnungen zahlen müssen. Den Staat kostet die Dezember-Soforthilfe rund neun Milliarden Euro.

Das Kabinett hat eine milliardenschwere Entlastung für Verbraucher von Gas und Fernwärme beschlossen. "Auch wenn die Großhandelspreise zuletzt zurückgegangen sind, bleibt die weitere Entwicklung unsicher", erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Die Soforthilfe sei deshalb ein wichtiger erster Schritt. An weiteren Schritten wie der Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse werde mit Hochdruck gearbeitet. Damit die Dezember-Soforthilfe rechtzeitig kommt, muss diese Mitte November vom Bundestag beschlossen und anschließend vom Bundesrat in einer Sondersitzung bestätigt werden.
Keine Abschlagszahlung im Dezember nötig
Konkret sieht die Soforthilfe den Erlass der Abschlagszahlung oder Vorauszahlung für den Monat Dezember vor. Wie Habecks Ministerium mitteilte, gilt dies für private Haushalte und kleinere Unternehmen, die über sogenannte Standardlastprofile abgerechnet werden und weniger als 1.500 Megawattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Die Entlastung soll außerdem für Letztverbraucher gelten, die über eine registrierende Leistungsmessung (RLM) verfügen und deren Jahresverbrauch ebenfalls 1.500 Megawattstunden Gas im Jahr nicht übersteigt. Für Letztere treffe dies aber nur dann zu, wenn das Erdgas nicht für den kommerziellen Betrieb von Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen genutzt werde, heißt es. Die voraussichtlichen Kosten für die Dezember-Soforthilfe beziffert die Bundesregierung auf rund neun Milliarden Euro.
Präzise Abrechnung mit Entlastungsbetrag kommt später
Nach den Erläuterungen des Bundeswirtschaftsministeriums berechnet sich die Entlastung bei Erdgas auf Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hat, sowie des Gaspreises vom Dezember. Da eine genaue Berechnung des Entlastungsbetrages häufig noch nicht rechtzeitig zum Dezember möglich sei, entfalle – zunächst als vorläufige Maßnahme – die Pflicht der Kunden zum Leisten der Abschlagszahlung. "Ein präziser Abgleich mit dem ermittelten Entlastungsbetrag erfolgt dann über die nächste Rechnung", heißt es weiter.
Für Fernwärmekunden entspricht die einmalige Entlastung für den Monat Dezember dem Betrag der Abschlagszahlung für September 2022 multipliziert mit dem gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor (120 Prozent), der die Entwicklung der Wärmepreisabschläge im Zeitraum September bis Dezember widerspiegelt.
Dezember-Soforthilfe: Bei Mietern und Vermietern sieht es anders aus
Bei Mietverhältnissen soll die Entlastung des Vermieters mit der Betriebskostenabrechnung für 2022, die oft erst 2023 erstellt wird, an die Mieter weitergegeben werden. Mieter, die schon jetzt höhere Betriebskosten bezahlen, sollen im Dezember von der Zahlung des erhöhten Abschlags befreit werden.
Um die Entlastung für den Monat Dezember zu finanzieren, haben die Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen ihrerseits einen Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch gegen den Staat, heißt es weiter. Betroffen seien rund 1.500 Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen. Sie müssten das Geld nach einem mandatieren Prüfverfahren über ihre Hausbank bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen.
>>> Eine FAQ -Liste zur Dezember-Soforthilfe finden Sie hier.