Entlastungspaket Bürokratieabbau: Was sich ändert

Durch neue Regelungen aus Berlin und Brüssel dürfen Handwerksbetriebe auf weniger Papierkram hoffen. Dafür brachte die Bundesregierung im Mai das Bürokratieentlastungsgesetz und eine "Bürokratiebremse" auf den Weg.

Horror für Betriebe: Papierberge im Büro. - © Cheyenne/Fotolia.com

Oft sind groß angekündigte Anti-Bürokratie-Offensiven nicht mehr als Lippenbekenntnisse. Am Ende einer Legislaturperiode haben Politik und Gesetzgeber dann doch mehr Bürokratie verursacht als vermieden. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, will es dieses Mal anders machen. Dafür hat der Bundestag das Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht, das zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt.

Gabriels Gesetz soll der Wirtschaft mehr Spielräume für Wachstum und Beschäftigung geben. "Das Entlastungspaket enthält viele Maßnahmen, die schnell und spürbar Existenzgründern, Mittelstand sowie Unternehmen in der Wachstumsphase zugutekommen. Wir wollen sie von entbehrlichen Berichts-, Melde- und Informationspflichten entlasten", sagt der Wirtschaftsminister. Nach seinen Berechnungen wird die Wirtschaft damit um rund 750 Millionen Euro pro Jahr entlastet.

Gleichzeitig wurde "Bürokratiebremse" eingeführt. Wo neue Belastungen entstehen, sollen künftig an anderer Stelle binnen eines Jahres Belastungen abgebaut werden ("One in, one out").

Firmen sollen von Papierkram befreit werden

Konkret ist beschlossen:

  • Mehr kleine Unternehmen als bisher sollen von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuchs und der Abgabenordnung befreit werden. Dazu werden die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um je 20 Prozent auf 600.000 oder 60.000 Euro angehoben. Laut der Bundesregierung werden so 140.000 Firmen um rund 500 Millionen Euro pro Jahr entlastet.
  • Existenzgründer werden durch die Anhebung von Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 auf 800.000 Euro später als bisher in der Wirtschaftsstatistik herangezogen.
  • Erstmals wird ein Schwellenwert (800.000 Euro) auch in der Umweltstatistik eingeführt.
  • Die Meldeschwellen für die Intrahandelsstatistik werden angehoben und dadurch weitere Unternehmen von der Meldepflicht befreit.
  • Ein weiteres Bündel von Entlastungen betrifft die Energiewirtschaft, wo Berichtspflichten im Rahmen des Biogasmonitorings vereinfacht und reduziert werden.
  • Steuerrecht: Die Mitteilungspflicht für Kirchensteuerabzugsverpflichtete wird reduziert, die Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte wird auf 68 Euro angehoben und das Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern wird vereinfacht. Das kommt auch Bürgern zugute.

Auch Brüssel will nicht untätig bleiben

Auch Brüssel tut was und hat eine Strategie zur besseren Rechtsetzung erarbeitet, die Bürokratie vermeiden helfen soll. Forderungen des Handwerks haben bei der Kommission Gehör gefunden: Das Folgenabschätzungsverfahren soll verbessert, die Einbindung der Interessenträger verstärkt und ein Kontrollgremium zur Besseren Rechtsetzung eingerichtet werden. Das "Think small first"-Prinzip soll sorgfältiger umgesetzt werden.

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, ist einverstanden mit den Vorhaben Brüssels. "Die Kommission will stärker der Devise folgen, vorhandene Gesetze zu vereinfachen und zu verbessern, bevor neue beschlossen werden – das Handwerk wird sie an dieser Aussage messen", sagte er. Bayerns Handwerkspräsident Georg Schlagbauer sagte: "Der Bürokratieabbau muss letztlich im Alltag eines Handwerksbetriebs spürbar sein. Die Handwerksorganisationen werden daher sehr genau darauf achten, dass diesem Vorhaben auch Taten folgen."

Laut einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung und des Anbieters Sage betrachten insgesamt 92 Prozent der Unternehmen in Deutschland (bis 500 Beschäftigte) ihre Belastung durch bürokratische Vorschriften als hoch (62 Prozent) oder sogar sehr hoch (30 Prozent). dhz

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