Ermittelt ein Handwerksbetrieb seinen Gewinn per Bilanzierung, ist auf ein steuerliches Problem zu achten: Der Beantragung der Vorsteuererstattungen, die bis zum Buchungsschluss bei der Firma eingehen. Das kann bei Betriebs- und Umsatzsteuerprüfungen des Finanzamts teuer werden.
Beim Vorsteuerabzug gibt es eine goldene Grundregel. Den Anspruch auf die Vorsteuererstattung hat ein Unternehmer nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetz nur dann, wenn er im Besitz einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ist. In der Praxis wird dieser Umstand allerdings häufig übersehen, insbesondere bei Eingangsrechnungen von anderen Unternehmern, die nach dem 31.Dezember bis zum Buchungsschluss eintrudeln. Obwohl der Unternehmer diese Rechnungen am 31.Dezember definitiv noch nicht in der Hand hielt, wird die Vorsteuererstattung für diese Rechnungen bis zum Buchungsschluss noch im alten Jahr beantragt.
Unternehmer bleiben bei Korrektur auf Zinsen sitzen
Stößt ein Betriebs- oder Umsatzsteuerprüfer auf dieses steuerliche Problem, kennt er meist keine Gnade. Er kippt den Vorsteuerabzug im alten Jahr und lässt ihn erst im Folgejahr zu. Der Vorsteuerabzug geht damit also nicht verloren. Doch durch diese Verschiebung des Vorsteuerabzugs entstehen meist Nachzahlungszinsen, auf denen der Unternehmer sitzen bleibt.
Beispiel: Ein bilanzierender Handwerksbetrieb mit Bilanzstichtag 31.Dezember 2014 buchte die Vorsteuererstattung für Eingangsrechnungen, die bis zum Buchungsschluss am 15.Januar 2015 eingingen, bereits im Jahr 2014. Folge: Da er die Rechnungen bis Buchungsschluss am 31.Dezember 2014 noch nicht in Händen hielt, darf er den Vorsteuerabzug erstmals 2015 geltend machen.
Tipp: Dieses Problem tritt selbst bei namhaften Buchhaltungsprogrammen auf. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, wie Sie dieses Problem in den Griff bekommen können. Falls der Anbieter der Buchhaltungssoftware keine Lösung hat, müssen die Eingangsrechnungen mit Vorsteuerabzug zwischen Bilanzstichtag und Buchungsschluss manuell aufgezeichnet werden, damit die Vorsteuererstattung im richtigen Jahr gebucht wird. dhz
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