Ausbildungsserie Brandschutz: Auch Azubis müssen geschult werden

Brandschutz im Betrieb muss erst genommen werden. Darauf weist Ausbildungsberater Peter Braune im aktuellen Teil seiner Ausbildungsserie hin und erklärt, welche Vorschriften im Betrieb gelten, zum Beispiel für Elektrogeräte und brennbare Materialien.

Brandschutzvorschriften
Zum Brandschutz im Betrieb gehört auch, dass die Mitarbeiter über das richtige Verhalten im Brandfall geschult werden. Fluchtwege müssen gekennzeichnet sein und dürfen nicht zugestellt werden. - © maho - stock.adobe.com

Der vorbeugende Brandschutz ist von besonderer Bedeutung. Nicht nur die Beschäftigten sind durch geeigneten Maßnahmen zu schützen, sondern auch Kundinnen und Kunden. Diesen Grundsatz nicht beachtet geschah es dann leider:

Paulinchen war allein am Ausbildungsplatz. Die Meisterin und ihr Mann waren beide aus. Als sie nun durch die Werkstatt sprang, mit leichtem Mut und Sing und Sang, da sah sie plötzlich vor sich steh´n, ein Feuerzeug, nett anzuseh´n. "Ei'", sprach sie, "ei, wie schön und fein, das muss ein trefflich Spielzeug sein. Ich zünde mir ein Hölzchen an, wie's oft der Geselle hat getan."

Und Minz und Maunz, die Katzen der Chefin, Erheben ihre Tatzen. Sie drohen mit den Pfoten: "Der Meister hat's verboten! Miau! Mio! Miau! Mio! Lass stehn! Sonst brennst du lichterloh!" Paulinchen hört die Katzen nicht! Das Hölzchen brennt gar hell und licht, Das flackert lustig, knistert laut,

Paulinchen aber freut sich sehr und sprang in der Werkstatt hin und her. Doch weh! die Flamme fasst die Arbeitskleidung, die brennt und leuchtet weit. Es brennt die Hand, es brennt das Haar, es brennt der ganze Lehrling sogar.

So oder so ähnlich könnte sich die gar traurige Geschichte mit dem Feuerzeug, aus dem Struwwelpeter, von Dr. Heinrich Hoffmann, in einem Betrieb abgespielt haben, in dem die Lehrlinge nicht oder ungenügend über den Brandschutz aufgeklärt wurden.

Brandschutz muss gelehrt werden

Ein Brand kommt immer überraschend. Meistens sind es Kleinigkeiten, die sich zum großen Problem entwickeln. Die Gebäude können nach einem Brand mit mehr oder weniger großem Aufwand instandgesetzt werden. Der Verlust von menschlichem Leben und die Beeinträchtigung der Gesundheit wiegen sehr viel schwerer.

Den Lehrlingen sollte rechtzeitig und immer wieder vermittelt werden, dass Ordnung und Sauberkeit am Ausbildungsplatz die wichtigsten Voraussetzungen für den Brandschutz sind.

Je nach Gerät und Material müssen verschiedene Bandschutzmaßnahmen eingehalten werden. Eine ausführliche Recherche, in vielen Quellen, wie zum Beispiel Seiten der Berufsgenossenschaften oder die Seite der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, führt zum folgenden Ergebnis:

Sicheres Lagern von brennbaren Materialien

Brennbares Material, wie Papier oder Kartons, darf nicht in den Treppenhäusern, Fluren, Kellern, Garagen, Heizungsräumen oder Dachböden gelagert werden.

Alle Beschäftigten sind verpflichtet, mit den Zündmitteln, dem Feuer und brandgefährlichen Geräten, Gegenständen und Stoffen so umzugehen, dass ein Entzünden vermieden wird.

Das Rauchen und offene Flammen sind in den Abstell- und Lagerräumen, meist im ganzen Betrieb, zu unterlassen. Rauchverbote müssen unbedingt befolgt werden. Rauchen, Feuer und offenes Licht sind in feuer- und explosionsgefährdeten Räumen verboten.

Lagerräume für Holz, Papier und brennbare Flüssigkeiten, Gase oder andere leicht entflammbare Stoffe dürfen nicht mit offenem Feuer betreten werden. Nur schwer entflammbares Dekorationsmaterial darf im Betrieb Verwendung finden.

Sicheres Aufstellen von Elektro-Geräte

Ortsveränderliche Koch-, Heiz- und Wärmegeräte sind so aufzustellen und zu betreiben, dass sie keine Brandgefahr bilden. Die Betriebsanweisungen sind zu beachten. Sie sollen nur auf einer feuerfesten Unterlage stehen.

Elektro-Wärmegeräte sind im Abstand von mindestens 0,5 m von brennbaren Materialien aufzustellen. In Strahlungsrichtung hat der Abstand
mindestens 1,0 m zu betragen.

Nicht mehr als ein Gerät an die Stromzufuhr anschließen.

Keine Sicherungen flicken, da dies zu einer unzulässigen, übermäßigen Erwärmung der elektrischen Leitung und somit zu einem Brand führen kann. Durchgebrannte Sicherungen, schadhaften Steckdosen und Leitungen sind nur durch die Fachkräfte zu reparieren.

Blumengefäße und brennbares Material in der Nähe von Elektrogeräten entfernen.

Zur Abführung der erzeugten Wärme bei den Elektrogeräten dürfen die Be- und Entlüftungsschlitze nicht verdeckt werden, das ist auch bei den Einbauten in den Möbeln zu beachten.

Brennbare Flüssigkeiten richtig lagern

Nach dem Betriebsschluss sind alle Behälter außerhalb der Betriebsstätte in dafür vorgesehene Sammelbehälter zu entleeren. Die öligen Putzlappen, Wolle und dergleichen Materialien dürfen nicht in der Arbeitskleidung aufbewahrt werden. Hierfür sind nicht brennbare, verschließbare oder selbst schließende Behälter zu verwenden

Verunreinigte, brennbare Flüssigkeiten oder Abfälle, wie zum Beispiel Reinigungsbenzin oder Terpentin, sind täglich aus den Betriebsräumen zu entfernen und ordnungsgemäß bei den vorgeschriebenen Sammelstellen zu entsorgen.

Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen darf nur in den feuerbeständigen, gut belüfteten und vom Freien her zugänglichen Räumen erfolgen. Brennbare Flüssigkeiten dürfen höchstens bis zur Menge eines Tagesbedarfs am Arbeitsplatz bereitgehalten werden.

Beim Umgang mit brennbarer Flüssigkeit ist größte Sorgfalt geboten, da besonders hier die Brand- und Explosionsgefahren auftreten. Sie dürfen auch nicht unachtsam in die Wasch- oder Toilettenbecken sowie andere Ausgüsse geschüttet werden. Die feuergefährlichen Flüssigkeiten sind nur in geeigneten bruch- und feuersicheren Gefäßen aufzubewahren oder zu transportieren.

Die Gefahrensymbole für gefährliche Arbeitsstoffe auf den Etiketten der Lösungs-, Reinigungs-, Pflegemittel und sonstiger Hilfsmittel sowie die besonderen Warnhinweise sind sorgfältig zu beachten. Es gibt unter anderem Holzpflegemittel, die sich an der Luft von selbst entzünden können.

Flucht- und Rettungswege freihalten

Treppenräume, Flure und andere Verkehrswege dürfen weder verstellt, noch mit Gegenständen eingeengt werden. Alle Gegenstände in den Rettungs- und Verkehrswegen sind eine Stolpergefahr. Sie können auch zur Brandausbreitung beitragen. Die Fluchtwege und Notausgänge sind stets zugänglich zu halten. Die Türen müssen in die Fluchtrichtung schlagen und von innen ohne Hilfsmittel zu öffnen sein. Die Brandschutzhinweise und Pläne der Fluchtwege sind deutlich sichtbar in den Gästeräumen und Betriebsräumen angebracht. Die Rettungswege und Notausgänge müssen allgemein bekannt und dauerhaft gekennzeichnet sein.

Was sollten Chefs ihren Angestellten zum Thema Brandschutz vermitteln?

Vortrag, Lehrgespräch, Unterweisung oder Übung? Für den Erfolg einer Unterweisung zu diesem Thema gibt es viele Methoden, mit denen der Inhalt vermittelt werden kann. Inhaltlich sollten vor allem folgende Gesichtspunkte behandelt werden:

  • Nach der Arbeitsstättenverordnung muss die Meisterin oder der Meister für den Schutz gegen Entstehungsbrände sorgen. Dafür sind die Feuerlöscheinrichtungen bereitzustellen sowie die vorgeschriebenen Fluchtwege und Notausgänge einzurichten.
  • Ein Teil der Brandvorsorge ist die von öffentlicher Seite durchzuführende Brandverhütungsschau, deren Durchführung durch die verschiedenen Ländergesetze oder Bestimmungen der Gemeinde geregelt ist.
  • Von den Fachleuten der Aufsichtsämter oder Feuerwehren werden, in bestimmten zeitlichen Abständen, Besichtigungen durchgeführt, die dem Entstehen von Bränden vorbeugen sollen. Innerhalb dieser Maßnahmen erfolgt eine Bestandsaufnahme der örtlichen Umstände und deren Bewertung. Die Missstände werden in einem Bericht festgehalten, verbunden mit den Auflagen und Fristen zur Beseitigung der brandgefährlichen Zustände. Die Beseitigung der Mängel muss angezeigt oder nachgewiesen werden. Die Nichtbeachtung der Vorschriften und Auflagen wird mit entsprechenden Bußgeldern geahndet, kann aber auch zu behördlich angeordneten Betriebseinschränkungen oder Stilllegungen führen. Darüber hinaus muss mit dem teilweisen oder gänzlichen Verlust des Versicherungsschutzes gerechnet werden.
  • Die Installation vorgeschriebener Feuerlöscher sowie der Brandmelder, Alarmanlagen, Rauchmelder und Rauchabzugsanlagen ist in der Regel mit Beauftragten der Feuerwehr festzulegen, wobei nicht nur deren Zahl, sondern auch der Standort bestimmt wird. Die Geräte müssen in vorgeschriebenen Abständen überprüft und gewartet werden. Die Zahl, Art und Standorte dieser technischen Brandschutzgeräte und Anlagen richten sich nach der Abmessung der Nutzung und der Ausstattung der Betriebsräume sowie nach der größtmöglichen Zahl anwesender Personen.
  • Auch die Fluchtwege und Notausgänge müssen sich in der Anzahl, Anordnung und Abmessung nach Art der Betriebsräume und größtmöglicher Personenzahl richten. Sie müssen auf kürzestem Wege ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen und dauerhaft gekennzeichnet sein. Falls erforderlich, muss eine Sicherheitsbeleuchtung installiert sein, die unabhängig von der allgemeinen Beleuchtung funktioniert. Solange sich noch Personen im Betrieb befinden, müssen sich alle Türen im Verlauf von Fluchtwegen ohne die Hilfsmittel leicht von innen öffnen lassen. In den Räumen ist ein Plan des Fluchtweges auszuhängen.

Zündquellen

Nach den technischen Regeln für Gefahrstoffe gibt es verschiedene Zündquellenarten:

  • heiße Oberflächen
  • Flammen und heiße Gase
  • Mechanische Reib-, Schlag- und Abtrennvorgänge 
  • Elektrische Anlagen 
  • Elektrische Ausgleichsströme
  • Statische Elektrizität
  • Blitzschlag
  • Ionisierende Strahlung
  • Ultraschall 
  • Stoßwellen und strömende Gase
  • Chemische Reaktionen

In der betrieblichen Praxis spielen die ersten sechs Zündquellen die größte Rolle.

Sprinkleranlagen

Die größte Gefahr für einen Brand geht meist von den Personen aus, die sich ständig im Gebäude aufhalten und ein- und ausgehen. Die Unachtsamkeit ist eine der häufigsten Brandursachen. Eine Sprinkleranlage erkennt selbsttätig einen Brand in seiner Entstehungsphase, grenzt ihn räumlich ein und sorgt so für die nötige Sicherheit.

Dazu gehören unter anderen die:

  • Sprinkleranlagen
  • Sprühwasserlöschanlagen
  • Wassernebel-Löschanlagen
  • Schaum-Löschanlagen
  • Gaslöschanlagen
  • Stickstoff-Löschanlagen

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.