Steuer aktuell BMF-Muster: Reisegewerbetreibende müssen ein Umsatzsteuerheft führen

Als Reisegewerbetreibender sind Sie nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz grundsätzlich dazu verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft zu führen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat aktuell ein Muster eines solchen Umsatzsteuerheftes veröffentlicht.

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Ein Umsatzsteuerheft müssen Sie nur als Reisegewerbetreibender führen. Reisegewerbetreibender sind Sie, wenn Sie ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Straßen oder anderen öffentlichen Orten Umsätze ausführen oder Gegenstände erwerben.

Zum Muster für ein Umsatzsteuerheft und weitere Infos zum Umsatzsteuerheft bei Reisegewerbetreibenden finden Sie in der folgenden Übersicht:

Informationen Links
Umsatzsteuerheft MusterKlicken Sie hier
Infoschreiben Reisegewerbetreibende und UmsatzsteuerheftKlicken Sie hier

Tipp: Reisen Sie also in einem Werkstattwagen von Ort zu Ort und bieten handwerkliche Leistungen an oder verkaufen Ihre Waren, sind Sie Reisegewerbetreibender und sind zur Führung eines Umsatzsteuerheftes verpflichtet. Ohne dieses vorgeschriebene Umsatzsteuerheft drohen bei einer Betriebsprüfung Zuschätzungen zum Umsatz. dhz

Weitere Steuer-Tipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .