Verkehrskontrollen Blitzmarathon 2016: Die Standorte der Radarfallen

Autofahrer aufgepasst: Am 21. April gibt es beim Blitzmarathon 2016 wieder verstärkt Geschwindigkeitskontrollen. Rund 20 EU-Staaten nehmen teil. Fünf deutsche Bundesländer haben dagegen ihre Teilnahme abgesagt. Das sind die Standorte der Radarfallen in Deutschland.

Beim Blitzmarathon 2016 gibt es am 21. April von 6 bis 22 Uhr wieder verstärkt Verkehrskontrollen an Unfallschwerpunkten. - © Patrick Pleul/dpa

Am 21. April startet die Polizei den nächsten Blitzmarathon. Zwischen 6 und 22 Uhr müssen sich Autofahrer in vielen Bundesländern auf verstärkte Geschwindigkeitskontrollen einstellen. Im Vergleich zu 2015 ist die Aktion damit nicht mehr bundesweit auf 24 Stunden ausgelegt. Eine Ausnahme: Bayern hat angekündigt den Blitzmarathon bis 6 Uhr am Freitag auszudehnen.

Blitzer vor allem an Unfallschwerpunkten

Die Teilnahme der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen steht fest. Hier kommt es aufgrund des Mottos des Blitzmarathon 2016 "Unfallopfer – Wir geben der Gefahr ein Gesicht", vor allem an Unfallschwerpunkten zu verstärkten Verkehrskontrollen. Wobei das Hauptaugenmerk laut bayerischem Innenministerium auf den Landstraßen liegt.  

Fünf Bundesländer nehmen am Blitzmarathon 2016 gar nicht teil. Baden-Württemberg , Niedersachsen , Rheinland-Pfalz , Sachsen und Bremen haben ihre Teilnahme abgesagt. Als Gründe nennen die Länder unter anderem zu hohen Aufwand und Personalmangel. Noch offen ist dagegen die Teilnahme von Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland .

Blitzmarathon als Präventionsmaßnahme

2015 wurden beim Blitzmarathon in Deutschland mehr als 91.000 Raser erwischt. Den offiziellen Angaben zufolge waren demnach rund drei Prozent der kontrollierten Fahrzeuge (über 3,2 Millionen) zu schnell unterwegs. Laut einer EU-Statistik ist im vergangenen Jahr die Zahl der Verkehrstoten in Europa erstmals seit 14 Jahren wieder gestiegen. 2015 starben 26.000 Menschen in der EU im Straßenverkehr. Unangepasste Fahrweise oder zu schnelles Fahren gelten als häufigste Ursachen für schwere Verkehrsunfälle. Der Blitzmarathon soll deshalb als Präventionsmaßnahme gegen schwere Unfälle dienen.

Befürworter und Kritiker

Die Meinungen über diese Maßnahme gehen jedoch auseinander. Der ADAC beispielsweise unterstützt die Aktion mit dem Verweis auf die hohen Opferzahlen im Straßenverkehr. Außerdem seien die Kontrollstellen vorab bereits bekannt. Dr. Michael Haberland, Präsident des Automobilclubs Mobil in Deutschland, kritisiert hingegen die verstärkten Kontrollen."Der Blitzmarathon ist eine fragwürdige Show, die unter dem Vorwand der Verkehrssicherheit für millionenhohe Geldeinnahmen sorgt und zudem einen enormen Personaleinsatz verursacht", heißt es in einer Pressemitteilung von Mobil in Deutschland. end

In der Übersicht: Hier stehen die Radarfallen

Folgen Sie dem Autor auf Twitter

Folgen Sie Manuel Endress auf Twitter @m_ endress

  • Bild 1 von 10
    © benjaminnolte/Fotolia.com
    Schadenfreiheits-Rabatt (SF-Klasse): Sicheres Fahren wird belohnt. Umso länger ein Versicherungsnehmer sein Auto schadenfrei fährt, desto höher fällt der Rabatt aus. Berechnet wird nach schadenfreien und ununterbrochenen Kalenderjahren.
  • Bild 2 von 10
    © jcfotografo/Fotolia.com
    Teilkasko: Teilkasko oder Vollkasko ist die Frage. Wer sich für Teilkasko entscheidet, verpflichtet sich bei einem Schaden am Auto einen Teil der Kosten mitzutragen. Damit wird jedoch der jährliche Beitrag günstiger.
  • Bild 3 von 10
    © picture alliance / dpa / Silvia Marks
    Einzelfahrer-Rabatt: Es gibt Vergünstigungen, wenn nur der Versicherungsnehmer selbst das Auto fährt. Sollte ein anderer Fahrer mit dem Auto einen Unfall verursachen, ist der Schaden nicht von der Versicherung abgedeckt. Ausnahmen sind Fahrten von Werkstattmitarbeitern, die nach einer Reparatur das Auto testen. Ausgenommen sind auch Notfälle und Gefahrensituationen, die den Versicherungsschutz nicht gefährden.
  • Bild 4 von 10
    © Tetra Images/Fotolia.com
    Partner-Rabatt: Diesen Nachlass bekommen Ehe- oder Lebenspartner, die gemeinsam das versicherte Fahrzeug nutzen. Wie beim Einzelfahrerrabatt ist keine weitere Person berechtigt, das Auto zu nutzen. Es gelten auch hier die Ausnahmen der Werkstattfahrten und Fahrten in Gefahren- und Notsituationen.
  • Bild 5 von 10
    © doubleuc99/Fotolia.com
    Wenigfahrer-Rabatt: Wer weniger Kilometer fährt, zahlt auch weniger bei der Versicherungsprämie. Wer zusätzlich im Alltag auf Bahn und Bus zurückgreift, für den kommt eventuell auch der Bus- und Bahnfahrer-Rabatt in Frage. Wird die ursprünglich angegebene Kilometerzahl im Laufe des Jahres überschritten, sollte die Versicherung informiert werden.
  • Bild 6 von 10
    © vera7388/Fotolia.com
    Garagen-Rabatt: Einige Versicherungen gehen davon aus, dass ein Auto mehr Schäden nimmt, wenn es auf der Straße oder im Freien abgestellt wird – durch Unwetter, Schäden durch Dritte oder Diebstahl. In der Regel handelt es sich um verschließbare Garagen. Je nach Versicherung werden auch Carports oder Außenparkplätz, die für Dritte nicht zugänglich sind, belohnt. Sich extra zu diesem Zweck eine Garage anzuschaffen, lohnt sich allerdings nicht. Durchschnittlich gewähren die Anbieter lediglich einen Prozent Rabatt.
  • Bild 7 von 10
    © George.M./Fotolia.com
    Hausbesitzer-Rabatt: Eigenheim, Glück allein. Das gilt auch für manche Kfz-Versicherungen. Wer in seinem Eigenheim (Haus oder Wohnung) lebt bekommt unter Umständen Rabatte. Der Grund: Versicherungen stufen Hausbesitzer als risikoarme Versicherungsgruppe ein. Dennoch sollten Verbraucher vergleichen. Einige Versicherungen bevorzugen auch zur Miete wohnende Autofahrer.
  • Bild 8 von 10
    © ADAC
    Fahrsicherheitstraining-Rabatt: Wer ein anerkanntes Fahrsicherheitstraining absolviert hat, wird mit einem Rabatt belohnt. Laut ADAC starten Fahranfänger dann mit einer niedrigeren Prämie von 125 Prozent.
  • Bild 9 von 10
    © Nobilior / Fotolia.com
    Erstbesitzer-Rabatt: Wer als erster Besitzer ein Fahrzeug zulässt und versichert, erhält bei vielen Versicherungsunternehmen einen Erstbesitzer-Rabatt. Sobald das Fahrzeug in einen anderen Besitz übergeht, muss dieser Umstand der Kfz-Versicherung gemeldet werden.
  • Bild 10 von 10
    © Michael Flippo/Fotolia.com
    Öko-Rabatt: Wer ein umweltfreundliches Auto fährt, zahlt eine geringere Versicherungsprämie. Dabei spielt vor allem der CO2-Ausstoß eine Rolle. Der Rabatt betrifft hauptsächlich Hybridfahrzeuge und reine Elektroautos.