Wer eine Blitzer-App auf seinem Smartphone benutzt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Das entschied das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil, das jetzt rechtskräftig ist.

Ein Autofahrer hatte während der Fahrt eine Blitzer-App benutzt. Dazu hatte er sein internetfähiges Smartphone auf einer Halterung am Armaturenbrett befestigt. Die Blitzer-App und das GPS waren eingeschaltet und verbunden. Das Smartphone zeigte nun jede mobile oder stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an, die der Anbieter in seiner App gelistet hatte.
Smartphone als Blitzer-Warngerät genutzt
Praktisch für den Fahrer, aber ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die StVO verbietet genau dieses Mitführen und Betreiben einer Blitzer-App (siehe Kasten).
Das Oberlandesgericht Celle wertete das Smartphone, wenn eine Blitzer-App installiert ist, als ein technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. Der Fahrer gebe dem Smartphone durch das Benutzen der App während der Fahrt aktiv und zielgerichtet eine neue Zweckbestimmung. Dadurch sei das Smartphone ein Blitzer-Warngerät.
Die Rechtsbeschwerde des Autofahrers wurde abgelehnt, das Urteil (Oberlandesgericht Celle, Az.: 2 Ss (OWi) 313/15) ist rechtskräftig. Der Autofahrer wurde wegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 75 Euro verurteilt. dan§ 23 Abs. 1b StVO
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).