Strom für E-Auto selbst erzeugen Bis zu 10.200 Euro Förderung für diese PV-Kombination

Ende September startet ein neues KfW-Programm: Besitzer von Elektroautos erhalten bis zu 10.200 Euro vom Staat, wenn sie in einer selbst genutzten Bestandsimmobilie eine Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher installieren lassen. Wichtig bei der Antragstellung: Reihenfolge beachten.

Für Eigentümer selbst­genutzter Wohn­gebäude, die ein Elektro­auto besitzen: KfW-Förderung für fachmännisch installierte Kombination aus PV-Anlage, Speicher und Ladestation. - © Mediaparts - stock.adobe.com

Noch im September soll es ein kombiniertes Förderprogramm zum Ausbau von Elektromobilität und Photovoltaik für private Wohngebäude geben. "Mit unserem neuen Förderprogramm setzen wir auf selbst erzeugten Strom für E-Autos", sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). "Die Kombination aus Photovoltaik-Anlage, Batteriespeicher und Ladestation in eigenen und selbstgenutzten Wohngebäuden ist ein wesentlicher Schritt in Richtung einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung", fügte er hinzu. Dieses Kombi-Paket werde ab 26. September mit bis zu 10.200 Euro gefördert werden, teilte das Ministerium mit.

Gesamtvolumen 500 Millionen Euro

Die maximale Förderhöhe kann den Angaben zufolge nur erhalten, wer den Akku seines Fahrzeugs auch zum Entladen freigibt (bidirektionales Gesamtsystem). Der Akku kann so als kleiner Teil einer Reserve dienen, aus dem im Bedarfsfall auch Strom zurück ins Netz fließen kann oder im eigenen Haus benutzt wird. Ohne diese Variante liegt der Förderhöchstbetrag bei 9.600 Euro. Insgesamt stellt das Ministerium für das neue Förderangebot 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Zuerst Förderung beantragen, dann bestellen

Die Anträge für die Förderung können digital bei der staatlichen KfW-Bank gestellt werden. Diese weist darauf hin, dass die Förderung beantragt und genehmigt werden muss, bevor die Komponenten bestellt werden. Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen sei nicht möglich. Ausgeschlossen sei auch die Förderung einzelner Komponenten. Auch müssten die drei Komponenten fabrikneu beschafft und von einem Fachunternehmen eingebaut werden. Die Förderung ist nicht für den Neubau, sondern nur für eine bestehende selbstgenutzte Wohnimmobilie gedacht. Außerdem müsse ein rein batterieelektrisch betriebenes E-Fahrzeug vorhanden oder verbindlich bestellt sein, teilte das Ministerium mit.

Kombination mit anderen Förderungen nicht möglich

Wie KfW und Ministerium weiter ausführen, setzt sich die Förderung aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen zusammen. So gibt es die Förderung für den Kauf und den Einbau nur dann, wenn etwa die Ladestation mindestens eine Ladeleistung von elf Kilowatt (kW) erbringt. PV-Anlagen wiederum werden ab einer Leistung von mindestens fünf Kilowattpeak (kWp) und Solarspeicher mit einer Leistung mindestens fünf kWp gefördert. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.

Wie eine solche Förderung aussehen kann, macht die KfW in einem Rechenbeispiel deutlich. So könnte ein Hauseigentümer bei Gesamtinvestitionen von 32.000 Euro für Ladestation, PV-Anlage und Solarstromspeicher insgesamt 8.000 Euro staatliche Förderung erhalten.

>>> Weitere Informationen auch zur Beispielrechnung unter: www.kfw.de/442

Mit Inhalten der dpa