Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Persönlichkeitsrechte von Bundesbürgern und deutschen Unternehmen gegenüber dem amerikanischen Suchmaschinenkonzern Google gestärkt. Weist ein Betroffener Google auf die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte bei der automatischen Suchergänzungsfunktion hin, muss der Suchmaschinenbetreiber künftig diese Vorschläge verhindern.
Daniela Lorenz
Die Karlsruher Richter stellten jetzt in einem aktuellen Urteil klar, dass Google oder andere Betreiber von Suchmaschinen verpflichtet sind, rechtswidrige Verletzungen des Persönlichkeitsrechts zu verhindern, wenn ein Betroffener sie darauf hinweist. Im vorliegenden Fall (BGH, Az.: VI ZR 269/12) hatte eine Aktiengesellschaft und ihr Gründer und Vorstandsvorsitzender gegen Google geklagt. Bei Eingabe des Names des Klägers wurden die automatischen Suchergänzungsvorschläge "Betrug" und "Scientology" eingeblendet.
Ein Algorithmus der Suchmaschine Google schlägt bei Eingabe eines Suchbegriffes Ergänzungen zu eben diesem Suchbegriff vor, die andere Nutzer in diesem Zusammenhang eingegeben haben. Bei den automatischen Vorschlägen spielt wohl die Häufigkeit der bereits von anderen Nutzern gesuchten Wortkombinationen eine Rolle. Diese automatische Vervollständigungsfunktion ("Autocomplete"-Funktion ) hatte Google im April 2009 in die Suchmaschine integriert. Die Entwicklung der Software sei Google jedoch nicht vorzuwerfen, so die Richter. Doch der Suchmaschinen-Anbieter hätte Vorkehrungen treffen müssen, um zu verhindern, dass die Rechte Dritter durch die Suchvorschläge verletzt werden.
Bei Kenntnis muss Google handeln
Trotzdem, so der BGH, hafte Google nicht für jede Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte durch Suchvorschläge. Ein Suchmaschinenbetreiber sei grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt.
Im vergangenen Jahr war der Fall der Ex-First-Lady Bettina Wulff in die Schlagzeilen geraten, die sich ebenfalls gegen automatische Suchergänzungsvorschläge von Google in Verbindung mit ihrem Namen zur Wehr setzt. Ihr Verfahren gegen Google vor dem Landgericht Hamburg wurde im Hinblick auf das anstehende Urteil des BGH im vergangenen Monat ausgesetzt. Wie ihr Anwalt der Berliner Zeitung sagte, begrüße Bettina Wulff die erfreuliche Entscheidung des BGH. Mit dem jetzt gesprochenen BGH-Urteil hat Bettina Wulff wohl wie jeder andere gute Chancen auf die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte und die Löschung der Suchvorschläge durch Google.