Das Erbschaftssteuergesetz soll reformiert werden, denn nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verstößt die steuerliche Verschonung von Betriebsvermögen gegen das Grundgesetz. Statt die Steuer auszusetzen, wollen die Finanzbehörden das Geld aber trotzdem nach den jetzt gültigen Regelungen eintreiben. Alle Bescheide bleiben vorläufig.

Erst im Jahr 2009 wurde das Erbschaftssteuergesetz grundlegend verändert, doch nun verletzt es nach Ansicht des Bundesfinanzhofs das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Die vollständige steuerliche Verschonung des Erwerbs von Betriebsvermögen, von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften soll nun nochmals vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.
Lange Wartezeit bis zur Entscheidung
Doch bis sich die Richter einigen, wird jeder Bescheid über eine Erbschaft oder eine Schenkung als vorläufig betrachtet. Wie die "Süddeutschen Zeitung" unter Berufung auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Linken-Politikerin Barbara Höll schreibt, kann es bis zu drei Jahren dauern, bis eine endgültige Entscheidung zum weiteren Vorgehen und damit zu den finanziellen Folgen einer Erbschaft vorliegt.
Die obersten Finanzbehörden der Länder würden in Kürze entsprechende Erlasse veröffentlichen und die Steuer dann "vorläufig" erheben, heißt es im Schreiben des Ministeriums. So könnten sie weiterhin auf Einnahmen aus Erbschaften von privatem und betrieblichem Vermögen setzen. Eine Aussetzung der Steuer bis zu einem Urteil des Verfassungsgerichts lehnen die Länder ab, da dies einen Einnahmenverzicht in Milliarden-Höhe bedeuten würde. jtw/dapd
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