Steuer aktuell Betriebsveranstaltung: Lohnsteuerrisiko vermeiden

Betriebsveranstaltungen sollen eigentlich dazu dienen, Mitarbeiter zu weiteren Höchstleistungen zu motivieren. Ärgerlich ist es daher, wenn das Finanzamt die einzelnen Betriebsveranstaltungen nachträglich neu aufrollt, Lohnsteuern nachfordert und Vorsteuern kürzt. Doch das lässt sich mit ein wenig Know-how vermeiden.

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Hier die wichtigsten Infos, wie Sie als Inhaber eines Handwerksbetriebs Ihre nächsten Betriebsveranstaltungen betriebsprüfungssicher planen können:

  • Lohnsteuern werden fällig und die Kürzung der Vorsteuer droht, wenn die Kosten für die Teilnehmer an der Betriebsveranstaltung mehr als 110 Euro betragen. Bei dieser Höchstgrenze von 110 Euro handelt es sich um einen Bruttobetrag.
  • Falls Sie Ihre Mitarbeiter nicht mit Lohnsteuer belasten möchten, können Sie die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent übernehmen.
  • Kosten, die nicht direkt mit der Betriebsveranstaltung zusammenhängen, müssen Sie nicht in die Gesamtkosten einbeziehen (Buchhaltung, Zahlungen für Mitarbeiter, der die Planung des Fests übernimmt; BFH, Az. VI R 79/10).
  • Sind Ehegatten oder Lebensgefährten der Mitarbeiter eingeladen, sind die Kosten erst pro Kopf zu ermitteln und anschließend werden die Kosten des Partners den Kosten für den Arbeitnehmer zugeschlagen.

Tipp: Individuelle Kosten (wie Reisekosten, Übernachtungskosten), die für einen Arbeitnehmer angefallen sind, dürfen nicht in die Gesamtkosten einbezogen und auf alle Teilnehmer verteilt werden. Individuelle Kosten sind dem einzelnen Arbeitnehmer direkt zuzuordnen.

Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .