Steuertipp Betriebsprüfung: So vermeiden Sie ein Verzögerungsgeld

Findet eine Betriebsprüfung des Finanzamts statt, wird der Prüfer die Herausgabe einer Vielzahl von Belegen und Unterlagen verlangen. Lässt sich der Betrieb hierfür zu viel Zeit, kann das zur Festsetzung eines Verzögerungsgeldes führen. Wie Betriebe das verhindern können – und was zu tun ist, wenn das Verzögerungsgeld bereits verhängt wurde.

Bernhard Köstler

Übliche Strafen für zögerliche Mitarbeit von Unternehmern

Fordert Sie ein Prüfer des Finanzamts im Rahmen einer Betriebsprüfung mehrmals zur Vorlage von Unterlagen auf und Sie reagieren nicht oder nicht zeitnah auf diese Anforderungen, hat der Prüfer zwei Möglichkeiten:

  • Er setzt ein Zwangsgeld fest. Das ist keine große Sache, denn sobald Sie dem Prüfer die angeforderten Unterlagen aushändigen, fällt das festgesetzte Zwangsgeld weg.
  • Er setzt ein Verzögerungsgeld fest. Das fatale am Verzögerungsgeld ist, dass es trotz verspäteter Vorlage der angeforderten Unterlagen bezahlt werden muss.

Beispiel: Der Prüfer des Finanzamts fordert Sie im Rahmen einer Betriebsprüfung mehrmals zur Vorlage von Rechnungen aus. Sie haben aber gerade keine Zeit, die Unterlagen herauszusuchen und reagieren einfach nicht. Nachdem es dem Prüfer zu bunt wurde, setzt er ein Verzögerungsgeld in Höhe von 2.500 Euro fest. Nach diesem Schock legen Sie die Unterlagen sofort vor. Der Prüfer hat an den Rechnungen und am Betriebsausgabenabzug nichts auszusetzen. Dennoch müssen Sie die 2.500 Euro Verzögerungsgeld ans Finanzamt überweisen.

So verhindern Sie die Festsetzung von Verzögerungsgeld

Um erst gar nicht in die Verlegenheit zu kommen, sich gegen die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes wehren zu müssen, sollten Sie alles Erdenkliche dafür tun, dass erst gar kein Verzögerungsgeld festgesetzt wird. Das kann durch folgende Vorgehensweise erreicht werden:

  • Haben Sie keine Zeit, die Unterlagen zu beschaffen, stellen Sie einen Fristverlängerungsantrag zur Vorlage und begründen Sie diesen plausibel (zeitkritischer Auftrag, Buchhalter lange krank oder im Urlaub, etc.).
  • Stellen Sie den Fristverlängerungsantrag schriftlich und bitten Sie um eine schriftliche Erwiderung des Prüfers.
  • Sind die angeforderten Unterlagen nicht auffindbar, hilft es nicht, abzuwarten. Sie müssen sofort Farbe bekennen und den Prüfer schriftlich darüber informieren.

Praxis-Tipp: Der Prüfer des Finanzamts muss Ihnen die Festsetzung eines Verzögerungsgelds übrigens nicht vorher androhen. Ein Indiz dafür, dass die Festsetzung eines Verzögerungsgelds bevorsteht, ist die wiederholte Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen "bis zu einem bestimmten Termin". Verstreicht dieser Termin, kann die Strafzahlung besser begründet werden.

So wehren Sie sich gegen die Festsetzung von Verzögerungsgeld

Haben Sie es nicht geschafft, die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes zu verhindern, sollten Sie sich mit einem Einspruch gegen die Festsetzung wehren. Hintergrund: Die Finanzämter haben in puncto Verzögerungsgeld bereits mehrere Schlappen vor Gericht hinnehmen müssen. Immer dann, wenn das Ermessen zur Festsetzung fehlerhaft ausgeübt wurde, muss das Finanzamt die Strafzahlung wieder zurückziehen. In einem aktuellen Urteilsfall wurde das Verzögerungsgeld wieder gekippt, weil das Finanzamt zu Einsprüchen und zur Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung zur Vorlage von Unterlegen vor Festsetzung der Strafzahlung nicht reagiert hat (FG Münster, Urteil vom 8. Februar 2019, Az. 4 K 590/17). Dasselbe gilt, wenn ein Prüfer auf Ihre schriftlichen Fristverlängerungsanträge nicht reagiert oder wenn er Ihnen nicht genügend Zeit zur Vorlage von Belegen lässt.