Meldet sich der Betriebsprüfer des Finanzamts kurz vor Weihnachten zu einer Betriebsprüfung an, müssen Sie das nicht unbedingt akzeptieren. Lesen Sie, wie Sie die Prüfung ohne größere Probleme auf das nächste Jahr verschieben können.
Meldet sich ein Prüfer des Finanzamts zu einer Betriebsprüfung bei Ihrem Unternehmen an, muss er Ihnen je nach Größe des Unternehmens mindestens zwei bis vier Wochen Zeit geben, sich auf die Prüfung vorzubereiten. Doch was tun, wenn der Betriebsprüfer sich erst Anfang Dezember ankündigt und bereits Mitte Dezember zur Prüfung erscheinen möchte?
So sollten Sie auf die Ankündigung reagieren
Passt Ihnen der Termin des Prüfers kurz vor Weihnachten gar nicht in Ihren Zeitplan, rufen Sie den Prüfer an und bitten Sie um eine Verschiebung des Prüfungsbeginns auf Januar. Sollte der Prüfer abblocken, legen Sie nicht sofort Einspruch gegen die Prüfungsanordnung ein. Das würde das sachliche Miteinander wohl sehr negativ beeinflussen und zu einer sehr kleinlichen Prüfung führen. Deshalb macht es Sinn, den Vorgesetzten oder sogar den Leiter der Betriebsprüfungsstelle zu kontaktieren und diesen um die Verschiebung des Prüfungsbeginns bitten.
Tipp: Bei Prüfungsanordnung, die kurz vor Weinachten eintrudeln, soll in vielen Fällen die Verjährung des ersten Prüfungsjahrs verhindert werden. Sprechen Sie den Prüfer offen darauf an. Unter diesen Umständen wird er einer Verschiebung der Prüfung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch ausnahmsweise stattgeben. Denn wird auf Ihren Wunsch hin nicht mehr in 2011 mit der Prüfung begonnen, verjährt das Prüfungsjahr ausnahmsweise nicht.
