Versicherungen: Neue Risiken einbinden Betriebshaftpflicht immer auf dem neuesten Stand halten

Eine Betriebshaftpflicht hat heute fast jeder. Doch im Ernstfall hilft nur die richtige Police. Eine jährliche Überprüfung der Versicherung ist vor dem Hintergrund neuer Risiken sinnvoll.

Sabine Hildebrandt-Woeckel

Absturzgefahr: Auch der Einsatz von Drohnen kann zu Unfällen führen. Bei der Nutzung im Betrieb sollte die Betriebshaftpflicht entsprechend ergänzt werden. - © absurdovruslan/Fotolia.com

Es waren nur ein paar Sekunden – aber vergessen hat Dachdeckermeister Wegner sie bis heute nicht. Ein warmer Sommertag vor knapp zwei Jahren, die Drohne, mit der er beim Kunden das Dach abflog, hatte er gerade erst ein paar Tage. Da stürzte direkt neben ihm ein Fahrradfahrer. Ein kurzer Moment Unaufmerksamkeit genügte, das neue Fluggerät, auf das er so stolz war, krachte auf die Straße – und löste eine Kettenreaktion von Brems- und Ausweichmanövern aus.

Lange Rede – kurzer Sinn: Am Ende hatte Wegner Glück, alle kamen mit dem Schrecken davon, wobei den größten wohl er selber hatte. Gerade ein paar Tage zuvor hatte ihm sein Versicherungsvertreter geraten, seine Betriebshaftpflichtversicherung über den Einsatz der neuen Drohne zu informieren und die Police entsprechend zu ergänzen. Er hatte es vergessen.

Haftpflicht ist lebenswichtig

Ein Klassiker, den alle Versicherungsexperten nur zu gut kennen. Dass die Betriebshaftpflicht eigentlich ein Muss für jeden Selbständigen, Unternehmer und Freiberufler ist, weiß heutzutage eigentlich jeder. Nicht nur Innungen und Handwerkskammern haben hier in den letzten Jahren gute Aufklärungsarbeit geleistet, auch die Versicherungswirtschaft hat ihren Teil dazu beigetragen.

Dennoch, so zeigte Anfang des Jahres erneut eine Befragung des Online-Portals Finanzchef24.de, sieht die Realität oft anders aus. Zwar hatten die meisten Inhaber von Handwerksbetrieben sich bereits informiert, aber gerade 55 Prozent der Befragten hatten daraufhin auch wirklich eine Police abgeschlossen. Gerade Gründer und Kleinbetriebe schieben die Entscheidung oftmals ewig vor sich her. Dabei ist unstrittig, dass die Haftpflicht für Betriebe jeder Größe gleich wichtig ist.

Doch auch wenn die Entscheidung gefallen ist – damit hört das Problem noch nicht auf, wie der Fall Wegner zeigt. Selbst wer versichert ist, betont denn auch Rudolf Beckers, geschäftsführender Gesellschafter der VMH Versicherungsmakler für Handwerk & Handel GmbH in Königsbrunn, „ist nicht zwangsläufig im Unglücksfall auch geschützt“. Entscheidend ist, dass die Police tatsächlich aktuell und vor allem individuell auf die spezifischen Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zugeschnitten ist. Inhaber von Dachdeckerbetrieben haben nun einmal naturgemäß ganz andere Probleme als beispielsweise Bäcker der Friseure.

Veränderungen im laufenden Betrieb haben Auswirkungen auf den Schutz

Hinzu kommt, dass auch Veränderungen im laufenden Betrieb Auswirkungen auf den Schutz haben. Dazu gehört die Erschließung neuer Geschäftsfelder ebenso wie die Erweiterung der Betriebsstätte oder gar ein Umzug. Und auch die Beschäftigung neuer Mitarbeiter oder Nachfolgeregelungen müssen dem Versicherer angezeigt werden. Beim Wechsel juristischer Personen (GmbH) beispielsweise erlischt der Versicherungsschutz vollkommen. Der Wechsel einer natürlichen Person oder des Betriebsinhabers hat zwar keine direkte Auswirkung, sollte aber trotzdem kommuniziert werden.

Dass es die Kunden dabei bei der Auswahl ihrer Police nicht immer ganz einfach haben, bestreiten Experten nicht. Mittlerweile gibt es weit über 100 Haftpflichtversicherer und Spezialpolicen für jedes Gewerk am Markt. Umso wichtiger ist es, immer mehrere Angebote anzufordern und zu vergleichen – und dabei im Zweifel auch die Hilfe von Vergleichsportalen, Maklern oder Versicherungsberatern in Anspruch zu nehmen.

Aber Vorsicht: Entscheidend ist dabei nicht nur der Preis. Letztlich kommt es auch auf die Konditionen an. "Gute Versicherungen", erläutert Thorsten Herberger von der Signal Iduna, "haben eine hinreichende Versicherungssumme für Personen,- Sach- und Vermögensschäden und unbedingt eine inkludierte Umwelthaftpflicht."

Ebenso sollten eigene und geliehene Maschinen und Vermögensschäden aus Beratungsverschulden eingeschlossen sein. Grundsätzlich gilt: So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig. Auch ergänzende Versicherungen sind in den allermeisten Fällen sinnvoll.

Einmal im Jahr Schutz prüfen

Sparen, so empfehlen viele Experten, lässt sich für alteingesessene Betriebe, die ihr Risiko kennen, durch höhere Selbst- oder Eigenbehalte. Unternehmensgründer dagegen sollten gerade an dieser Stelle nicht knausern. "Gerade wenn noch wenig Erfahrung vorhanden ist und auch noch keine Rücklagen vorhanden sind, ist hier Vorsicht geboten", stellt Herberger klar. Sind dann die Anfangsjahre vorbei, lässt sich der Selbstbehalt immer noch ändern. Und ohnehin gilt für die Betriebshaftpflicht wie für alle Betriebspolicen: Einmal im Jahr überprüfen und anpassen.

Drohnenfreund Wegner hat aus seinen Schrecksekunden gelernt und seitdem einen festen Überprüfungstermin mit seinem Berater im Kalender.

Worauf es beim Abschluss ankommt

Betriebsbeschreibung: Nur wenn die Risikobeschreibung exakt ist, stimmt im Schadenfall auch die Leistung.

Deckungssumme: Grundsummen von zwei Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nicht unterschreiten.

Sublimits: In vielen alten Verträgen ist die Deckungssumme für spezielle Schäden begrenzt. Neuere Verträge haben meist weniger Sublimits, sind aber auch teurer. Hier genau abwägen.

Maschinen: Darauf achten, dass sowohl eigene als auch geliehene Maschinen inkludiert sind.

Bearbeitungsschäden: Sollte man immer mit mindestens 100.000 Euro absichern.

Umweltdeckung: Muss unbedingt inkludiert sein. Wenn der Betrieb mit gefährlichen, giftigen Stoffen arbeitet, reicht diese Basisdeckung aber oftmals nicht. Prüfen lassen, ob eigene Umwelthaftpflichtpolice notwendig ist.

Allmählichkeitsschäden: In neueren Policen grundsätzlich mitversichert, in vielen älteren Verträgen jedoch nicht. Etablierte Firmen sollten das nachprüfen und eventuell nachbessern lassen.

Auslandsdeckung: Wer in grenznahen Gebieten arbeitet, für den ist möglicherweise eine Auslandsdeckung sinnvoll.

Nachfolge: Beim Versicherer unbedingt anzeigen. Beim Wechsel juristischer Personen (GmbH) erlischt der Versicherungsschutz!

Selbstbehalt: Ein höherer Selbstbehalt kann für alt eingesessene Betriebe sinnvoll sein. Bei Neugründungen ist eher davon abzuraten.

Ergänzende Versicherungen

Unbedingt empfehlenswert

  • Gebäudeversicherung (wenn eigenes Gebäude vorhanden)
  • Geschäftsinhaltsversicherung – sinnvoll, wenn zusätzlich Eigenschäden abgesichert werden sollen
Je nach Branche und Rahmenbedingungen empfehlenswert
  • Betriebsunterbrechungsversicherung – sie springt ein, wenn der Betrieb stillsteht und ersetzt fortlaufende Kosten/Löhne/Gehälter, Mieten, Gebühren, entgangenen Gewinn
  • Betriebsschließungsversicherung – sinnvoll für Handwerksbetriebe im Lebensmittelbereich (Schlachter, Bäcker, Konditoren). Sie springt ein, falls z. B. durch Salmonellenbefall eine behördliche Schließung notwendig ist
  • Forderungsausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Maschinenbruch- und Elektronikversicherung, je moderner ein Betrieb ausgestattet ist, umso sinnvoller
  • Transportversicherung und Autoinhaltsversicherung, wenn Güter und Materialien des Betriebes zum Kunden transportiert werden