Als Unternehmer dürfen Sie von Ihren Betriebseinnahmen sämtliche in einem Jahr angefallenen Betriebsausgaben abziehen. Doch wie weisen Sie den betrieblichen Zusammenhang zwischen den Ausgaben und Ihrem Betrieb im Zweifel nach? Hier die wichtigsten Grundregeln für einen problemlosen Betriebsausgabenabzug.
Möchten Sie Betriebsausgaben geltend machen, sind Sie im Zweifel in der Beweispflicht. Das bedeutet im Klartext: Hakt das Finanzamt nach und möchte wissen, ob bestimmte Ausgaben tatsächlich für den Betrieb waren, müssen Sie plausible Erläuterungen parat haben. Das schaffen Sie durch folgende Vorkehrungen:
- Bewahren Sie die Belege über Betriebsausgaben zehn Jahre lang auf. Haben Sie keinen Beleg (Kauf von Gegenständen von Privatleuten), erstellen Sie einen Eigenbeleg (Kaufdatum, Kaufgrund, Höhe der Zahlung, Zeugen, die den Kauf bestätigen können).
- Notieren Sie auf der Rückseite von Rechnungen und Kassenzetteln, wofür die Ausgabe angefallen ist (z.B. Kauf einer Frauenzeitschrift: Meldung zur Anrechnung von Handwerkerleistungen im Ratgeberteil, Anzeige oder Bericht über bestimmte, gerade gefragte Leistungen im Handwerk).
- Sind die Ausgaben teils privat, teils betrieblich veranlasst, sollten Sie die Ausgaben in abziehbare Betriebsausgaben und nichtabziehbare Betriebsausgaben aufteilen.
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
