Steuer aktuell Betriebsausgabenabzug auch ohne Rechnungen

Als Arbeitnehmer steht Ihnen neben dem Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro grundsätzlich kein weiterer Pauschbetrag für Werbungskosten mehr zu. Haben Sie die Rechnung für den Kauf eines beruflichen Arbeitsmittels verloren, können Sie unter Umständen dennoch Werbungskosten abziehen.

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Hierzu sollten Sie jedoch Folgendes wissen: Vermeiden Sie das Wörtchen "pauschal", denn das löst beim Sachbearbeiter im Finanzamt regelmäßig einen Streichreflex aus. Erstellen Sie einen so genannten Eigenbeleg und vermerken Sie, welchen Gegenstand Sie wann für welche beruflichen Zwecke für wie viel Geld gekauft haben. Als Nachweis sollten Sie entweder einen Abbuchungsbeleg vorlegen oder einen Zeugen benennen, der den Kauf und die berufliche Nutzung bestätigen kann, beispielsweise ein Kollege oder der Chef.

Werbungskostenabzug bis zu 110 Euro

Haben Sie weder einen Beleg noch einen Kontoauszug, akzeptiert das Finanzamt in aller Regel einen Werbungskostenabzug von bis zu 110 Euro. Tragen Sie jedoch nicht einfach 110 Euro ein, sondern schlüsseln Sie Ihre Ausgaben einzeln auf.

Ein Beispiel:

Sie finden für folgende Werbungskosten die Rechnungen nicht mehr: Büromaterial 27 Euro, Druckerpatrone 25 Euro, Fachbuch 55 Euro.

Muster für Eigenbeleg

Eigenbeleg

Für folgende Ausgaben konnte ich die Belege nicht finden oder mir wurden beim Kauf keine Rechnungen ausgestellt (z.B. Kauf auf Flohmarkt):

  • Ausgaben für Büromaterial: Kauf in Papeterie Müller, Mustergasse 7 am 13.1.2014; Ausgaben 25 Euro für Kopien für berufliche Zwecke, Blöcke).
  • Ausgaben für Druckerpatrone: Kauf bei Amazon, Kaufpreis 25 Euro; Ausdruck von beruflichen Internetrecherchen; Kontoauszug vom 1.4.2014).
  • Ausgaben für Fachbuch: Flohmarktkauf am 7.8.2014; Titel: 1x1 des Verkaufens; Kaufpreis 55 Euro

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Werbungskosten ohne Belege gesamt 107 Euro .

Noch ein Tipp: Einen Anspruch auf Anerkennung von pauschalen Werbungskosten ohne Rechnungen haben Sie generell nicht. Es kommt zum einen auf den Sachbearbeiter im Finanzamt an und zum anderen darauf, wie oft Sie dem Finanzamt pauschale Ausgaben präsentieren. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.