Steuer aktuell Betriebsausgaben für gemischte Reisekosten

Haben Sie im Sommerurlaub auch betriebliche Termine wahrgenommen, dürfen Sie einen Teil Ihrer Reisekosten als Betriebsausgaben abziehen. In den folgenden Passagen erfahren Sie, wie die Gesamtkosten steuerlich aufzuteilen sind.

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Dass gemischte Reisekosten – also Reisekosten, die teils betrieblich und teils privat sind – teilweise als Betriebsausgaben den Gewinn mindern dürfen, hat der Bundesfinanzhof bereits vor einigen Jahren entschieden (BFH, GrS 1/06). Die Aufteilung der Reisekosten ist danach folgendermaßen durchzuführen:

  • Schritt 1: Ermitteln Sie die Kosten, die bei einer Reise eindeutig privat entstanden sind. Diese Kosten sind steuerlich nicht abziehbar. Gemeint sind Kosten wie beispielsweise Sightseeing.
  • Schritt 2: Ermitteln Sie nun die Kosten, die eindeutig und ausschließlich betrieblich entstanden sind. Das sind beispielsweise Seminarkosten, Fahrtkosten zu betrieblichen Besprechungen. Diese Kosten sind in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar.
  • Schritt 3: Übrig bleiben nun die gemischten Kosten, also die An- und Abreisekosten sowie Übernachtungskosten. Diese Kosten werden nach Zeitanteilen in abziehbare und nichtabziehbare Betriebsausgaben aufgeteilt. Dazu ist es notwendig, eine Art Tagebuch zu führen und festzuhalten, wie lange Sie im Urlaub betrieblich und privat unterwegs waren.

Beispiel zu Schritt 3: Die An- und Abreisekosten einer Fortbildungsreise sowie die Übernachtungskosten, die mit ein paar Tagen Urlaub kombiniert wurden, betrugen 3.000 Euro. Ihren Aufzeichnungen ist zu entnehmen, dass Sie 30 Prozent der Reisetage mit dem Seminar beschäftigt waren. Folge: Es sind 900 Euro der Reise als Betriebsausgaben abziehbar (30 Prozent von 3.000 Euro).

Tipp: Entscheidend dafür, dass das Finanzamt überhaupt einen Teil der Reisekosten als Betriebsausgaben zulässt, ist der Nachweis, dass Sie tatsächlich betriebliche Termine wahrgenommen haben. Bewahren Sie also Nachweise auf, die den betrieblichen Charakter der Reise belegen (Besprechungsprotokoll, Seminarunterlagen mit Stundenplan, etc.).

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