Betriebsaufspaltung

Bei einer Betriebsaufspaltung handelt es sich um ein Gestaltungsmodell, um einerseits die Steuerbelastung zu mindern und andererseits das Haftungs­risiko im Insolvenzfall zu beschränken. Bei der Betriebsaufspaltung gibt es zwei Unternehmen.

Das erste Unternehmen, die Besitzgesellschaft, hält das ge­samte Vermögen (Maschinen, Grund­stücke, Werkzeuge, Einrichtungsgegenstände).

Beim zweiten Unternehmen handelt es sich um das Betriebsunternehmen. Hier werden die Leistungen erbracht. Dieses Betriebsunternehmen hat keine Wirtschaftsgüter. Es mietet sich die notwendigen Wirtschaftsgüter von der Besitzgesellschaft.

Im Insolvenzfall der Betriebsgesellschaft haben die Gläubiger keinen Zugriff auf die gemieteten Wirtschaftsgüter. Voraussetzungen für die Betriebsaufspaltung sind die sachliche und personelle Verflechtung. Um steuerlich und zivilrechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, ist die Hinzuziehung eines Steuerberaters unbedingt empfehlenswert.