Steuer aktuell Altersvorsorge: Was 2014 steuerfrei bleibt

Arbeitnehmer, die bereits heute für ihren Ruhestand vorsorgen möchten, können einen Teil Ihres Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge umwandeln. Seit 2014 sind höhere Beitragszahlungen steuerfrei.

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Die Höhe der steuerfreien Beitragszahlungen für das Jahr 2014 steht fest. Hier ein Überblick über die neuen steuerfreien Beiträge bei Umwandlung von Arbeitslohn in eine betriebliche Altersvorsorge.

Höhe der nach § 3 Nr. 56 Satz 1 EStG steuerfreien Beiträge im Umlageverfahren

Kalenderjahr Rentenversicherungs-Beitragsbemessungsgrenze allgemein (West) Steuerfreier Betrag in Prozent Steuerfreier Betrag in Euro
2013 69.400 Euro 1% 696 Euro
2014 71.400 Euro 2% (2014 bis 2019) 1.428 Euro

Diese Beträge mindern sich um die nach § 3 Nr. 63 Satz 1, 3 oder Satz 4 EStG steuerfreien Beträge.

Höhe der nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG steuerfreien Beiträge nach dem Kapitaldeckungsverfahren

Kalenderjahr Rentenversicherungs-Beitragsbemessungsgrenze allgemein (West) Steuerfreier Betrag in Prozent Steuerfreier Betrag in Euro
2013 69.400 Euro 4% 2.784 Euro
2014 71.400 Euro 4% 2.856 Euro

 

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv . dhz