Aktiengeschäfte Besserer Schutz für Anleger

Kleinanleger sollen künftig besser vor riskanten Geschäften mit Aktien geschützt werden. Für Online-Investitionen soll es jedoch Ausnahmen geben.

Für Crowdfunding-Geschäfte wird es im neuen Gesetz Ausnahmen geben - © nmann77/Fotolia.com

Nach dem Skandal um den Win dpark-Finanzierer Prokon sollen Kleinanleger besser vor hochriskanten Geldanlagen geschützt werden. Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag ein Gesetzespaket von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizminister Heiko Mass (SPD) beschlossen. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden. Die Wirkung der Vorschriften soll bis Ende 2016 überprüft werden.

Die Finanzaufsicht Bafin bekommt mehr Rechte eingeräumt, um die schwarzen Schafen der Branche schneller identifizieren zu können. Diese locken Verbraucher mit einer sehr hohen Rendite an, bieten ihnen aber kaum Sicherheiten. Mit dem neuen Gesetz müssen Anbieter Warnhinweise veröffentlichen und den Anlegern ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen. Werbung für riskante Geschäfte kann zudem eingeschränkt oder ganz verboten werden.

Ausnahmen für Online-Geschäfte

Nach Kritik aus der Gründerszene und den Ländern wurden für Geldanlagen über Internet-Plattformen Ausnahmen zugelassen. Unter anderem wurde eine zuerst geplante strenge Informationspflicht gelockert und die Schwelle dazu von einer Million auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Auch eine Obergrenze von 10.000 Euro für große Investoren bei der Schwarmfinanzierung wurde aufgehoben. Bitkom begrüßt die Nachbesserungen am Gesetzentwurf, befürchtet jedoch eine Erhöhung der Bürokratie bei Online-Investitionen.

Grundsätzlich gilt die Regel, dass es bei hohen Renditen auch hohe Risiken gibt. Prokon hatte 2014 Insolvenz angemeldet. Die rund 75.000 Gläubiger dürften einen Großteil der investierten 1,4 Milliarden Euro verlieren. dpa