Steuer aktuell Berufsunfähigkeit: Steuervorteile bei Verkauf des Betriebs

Verkaufen Sie Ihren Handwerksbetrieb nach Ihrem 55. Geburtstag, winken Steuervorteile bei der Anrechnung des Veräußerungsgewinns. Haben Sie dieses Alter zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht erreicht, gibt es die Steuervorteile nur dann, wenn Sie im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauerhaft berufsunfähig sind. Doch wann muss die Berufsunfähigkeit festgestellt worden sein?

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Die Finanzämter haben hier eine klare Vorstellung. Die Bescheinigung, dass ein Unternehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig ist, muss vor der Veräußerung durch einen Amtsarzt ausgestellt worden sein.

Eine nach der Veräußerung ausgestellte Bescheinigung führt nicht zu den gewünschten Steuervorteilen bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns. Doch diese sehr willkürliche und fiskalische Auffassung kippten die Richter des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt nun (Urteil v. 10.7.2014, Az. 1 K 536/08; EFG 2015 S. 45).

Nachträgliche Bescheinigung zur Berufsunfähigkeit genügt

In dem Urteilsfall verkaufte ein Unternehmer seinen Betrieb. Als Nachweis für die dauernde Berufsunfähigkeit legte er zunächst eine Bescheinigung seines Hausarztes vor, der ihm aus gesundheitlichen Gründen dringend zum Verkauf des Betriebs geraten hat. Erst fünf Jahre später bestätigte ein Amtsarzt rückwirkend die dauernde Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn.

Die Richter verdonnerten das Finanzamt dazu, die Steuervergünstigung für den Veräußerungsgewinn   zu gewähren. Die einleuchtende Begründung der Richter des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt: Weder im Gesetz, noch in den Richtlinien steht, dass die Bescheinigung zur dauernden Berufsunfähigkeit vor der Veräußerung erteilt worden sein muss.

Tipp: Um Ärger mit dem Finanzamt, eine Betriebsprüfung und zeitraubende Rückfragen des Sachbearbeiters im Finanzamt zu vermeiden, sollten sich Handwerker, die ihren Betrieb vor ihrem 55. Geburtstag wegen gesundheitlicher Probleme verkaufen, trotz dieses Urteils im Vorfeld des Verkaufs um eine amtsärztliche Bescheinigung zur dauernden Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn kümmern. dhz

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