Steuer aktuell Berufskraftfahrer allzeit auf Dienstreise

Fährt ein Berufskraftfahrer (Busfahrer, Lkw-Fahrer, Zugfahrer) jeden Tag von zu Hause in die Firma, um sich seine Einsatzpläne und sein Fahrzeug zu holen, stellt sich die Frage, ob diese täglich angefahrene Einrichtung eine regelmäßige Arbeitsstätte ist?

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Die gute Nachricht lautet "nein". Nach der neuen Rechtsprechung hat ein Arbeitnehmer nämlich nur eine oder gar keine regelmäßige Arbeitsstätte. Berufskraftfahrer haben gar keine regelmäßige Arbeitsstätte. Denn die qualitativ maßgeblichen Arbeiten erbringt der Berufskraftfahrer in seinem Fahrzeug. Die Arbeiten in der Einrichtung des Arbeitgebers (Abholen des Fahrzeugs und der Einsatzpläne) sind nur von untergeordneter Bedeutung für die Haupttätigkeit.

In Dauer-Auswärtstätigkeit

Da ein Berufskraftfahrer keine regelmäßige Arbeitsstätte hat, befindet er sich jeden Tag auf einer beruflichen Auswärtstätigkeit. Folge: Für Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw dürfen 30 Cent für die Hin- und Rückfahrt und Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.

Tipp: Besser als der Werbungskostenabzug wäre es jedoch, wenn der Arbeitgeber die Reisekosten in Höhe des möglichen Werbungskostenabzugs erstatten würde. Diese Zahlungen wären dann steuer- und abgabenfrei. dhz

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