Gewerbemieten steigen Bundesrat will Mietpreisbremse für Gewerbemieter

Die Gewerbemieten steigen. Anders als bei Wohnraum gibt es für Gewerberäume keine gesetzlichen Vorgaben für die Miethöhe oder die Mietdauer. In den Großstädten hat ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten der kleinen Betriebe begonnen. Der Bundesrat fordert deshalb bundesweite Änderungen im Gewerbemietrecht.

Jana Tashina Wörrle

Während für den Mietwohnungsmarkt mittlerweile gesetzliche Regelungen gelten zur Begrezung von Mietsteigerungen, gibt es für Gewerberäume weder gesetzliche Vorgaben noch sind die Angaben in Mietspiegeln rechtlich verbindlich. - © phokrates - stock.adobe.com

Weder eine Mietpreisbremse, eine Bindung an den Mietspiegel oder Grenzen bei der Befristung: Anders als bei den Mieten für Wohnraum, gibt es für Gewerbemieten bislang keine gesetzlichen Regelungen für die Miethöhe und die Mietdauer. Vermieter haben hierbei freie Hand und können in den Mietverträgen eigene Regelungen aufstellen. Vor allem in größeren Städten und beliebten Einkaufsgebieten kommt es deshalb manches Mal dazu, dass allein der Preis bestimmt und Vermieter die Mieten für Gewerberäume regelmäßig erhöhen. Entweder die Gewerbetreibenden akzeptieren dies oder es findet ein stetiger Wechsel statt – möglich, ohne Anspruch auf eine Verlängerung des Gewerbemietvertrags und ohne preisbinden Vorgaben.

Verdrängung der kleinen inhabergeführten Gewerbebetrieben

Spürbar wird dies derzeit besonders stark in der deutschen Hauptstadt, aber auch in vielen anderen Großstädten und gefragten Einkaufsstraßen steigen die Gewerbemieten in den letzten Jahren stark an. Das Land Berlin erkennt mittlerweile ganz klar eine Verdrängung der kleinen inhabergeführten Gewerbebetrieben und sozialer Einrichtungen und hat deshalb nun einen Antrag im Bundesrat eingebracht und damit einen Vorschlag zur Modernisierung des Gewerbemietrechts. Der Antrag wurde am 21. September von den Ländern angenommen und ging daraufhin in die Beratungen der Ausschüsse. Federführend ist dabei der Rechtsausschuss, doch auch Experten des Wirtschafts- und des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung haben sich mit der Problematik beschäftigt.

Das Ergebnis: In der letzten Plenarsitzung hat der Bundesrat einen Beschluss zum Thema gefasst und bittet die Bundesregierung Maßnahmen im Dreiklang aus Gewerbemietrecht, Wirtschaftsförderung und Städtebaurecht zu prüfen, die geeignet sind, einer Verdrängung von kleinen und mittleren Unternehmen, von Einzelhandels- und Handwerksbetrieben und sozialen Einrichtungen in innerstädtischen Lagen entgegenzuwirken. Wie genau die Maßnahmen aussehen sollen und wann gesetzliche Anpassungen greifen könnten, ist noch unklar. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die darüber entscheidet, ob sie die Forderung des Bundesrates aufgreift.

Konkrete Vorstellungen davon, wie man den Anstieg von Gewerbemieten bremsen könnte, hat das Land Berlin allerdings schon, das den ursprünglichen Antrag und die Aufforderung im Bundesrat eingebracht hat, dass sich Bund und Länder mit dem Thema befassen.

Vorrangig geht es in den Vorschlägen der Berliner Landesregierung um einen gesetzlichen Anspruch der Gewerbemieter gegenüber dem Vermieter auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses zu den bislang geltenden Konditionen. Für zehn Jahre soll der Mieter bei befristeten Mietverträge ein Recht darauf haben, dass der Vertrag unter den selben Konditionen weiterläuft, wenn er es denn möchte. Zwar heißt es im Antrag des Landes Berlin, dass "sachgerechte Ausnahmen" gegen diese Vereinbarung möglich sein sollen – etwa, wenn es um ein anlassbezogenes Mietverhältnis geht wie eine Messe – und dass absichtlich vereinbarte sehr kurze Mietverträge mit einer Laufzeit von unter sechs Monaten auszuklammern seien. Doch für alle anderen Mietverträge sollte generell ein Anspruch auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses bestehen, so dass die gewerblichen Mieter Planungssicherheit haben. Kommt es doch zu einer vorzeitigen Kündigung, soll der Mieter vom Vermieter entschädigt werden müssen.

Neuerungen im Gewerbemietrecht speziell für Problemgebiete

Mit einer solchen Modernisierung des Gewerbemietrechts soll gezielt einem Strukturwandel entgegengewirkt werden. So heißt es in Antrag, den nun die Ausschüsse des Bundesrats prüfen: "Es ist festzustellen, dass es kleinen und mittleren Unternehmen seltener gelingt, einen Mietvertrag über einen längeren Zeitraum abzuschließen." Aufgrund der gestiegenen Grundstückspreise und der damit einhergehenden hohen Mieten würden die Vermieter in den Ballungszentren über eine Position verfügen, die es ihnen vermehrt erlaubt, nicht nur die Vertragsbedingungen, sondern auch die Vertragslaufzeit weitgehend zu diktieren“.

Da nicht überall in Deutschland die Gewerbemieten in gleichem Maße steigen, enthält der Änderungsvorschlag auch den Passus, dass die Neuerungen im Gewerbemietrecht nur in Problemgebieten gelten könnten. Diese müssten dann von den Ländern und Gemeinden festgelegt werden.

Die Regelungen zum derzeitigen Gewerbemietrecht stammen aus dem Jahr 1990 und sind seither kaum angepasst worden. Die Gegebenheiten hinsichtlich der Grundstückspreise und steigenden Mieten haben sich jedoch stark verändert.