Wenn Arbeitnehmer wegen Mobbings am Arbeitsplatz psychisch krank werden und sich einer Psychotherapie in einer Klinik unterziehen müssen, entstehen Kosten. Nicht immer kommt die Krankenkasse für alle Kosten auf. Doch es gibt Möglichkeiten hiebei steuerlich zu profitieren.
Das Finanzamt wird in aller Regel den Abzug außergewöhnlicher Belastungen anerkennen. Manko dabei: Das Finanzamt zieht von den selbst getragenen Kosten nach § 33 Abs. 3 EStG eine zumutbare Eigenbelastung ab und lässt nur den Differenzbetrag (oftmals dann null Euro) zum Abzug zu.
Behandlungskosten absetzbar
Ist jedoch aufgrund ärztlicher Atteste ersichtlich, dass die Gründe für die psychische Erkrankung beruflich bedingt sind (durch Mobbing am Arbeitsplatz), kommt nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ein Werbungskostenabzug für die selbst getragenen Behandlungskosten in Betracht (Urteil v. 22.8.2012, Az. 2 K 1152/12).
Der Vorteil gegenüber dem Abzug als außergewöhnliche Belastung: Es ist keine zumutbare Eigenbelastung bei den Werbungskosten abzuziehen. Beim Werbungskostenabzug wirken sich also 100 Prozent der Kosten steuermindernd aus.
Tipp: Bei selbst getragenen Behandlungskosten wegen Mobbings am Arbeitsplatz, sollten Sie sich also unbedingt ein amtsärztliches Attest ausstellen lassen, um das Finanzamt von der beruflichen Veranlassung der Erkrankung und damit der Kosten zu überzeugen. dhz
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