Wer seinen Bausparvertrag nicht behalten will, weil er beispielsweise den Hausbau schon abgeschlossen hat, kann ihn auf Dritte übertragen. Gängig ist es, ihn an Verwandte weiterzugeben.

Wer seinen Bausparvertrag nicht mehr benötigt, weil keine baulichen Maßnahmen oder Immbobilienkäufe mehr geplant sind, muss den Vertrag nicht unbedingt kündigen. Rechtlich ist auch eine Übertragung an Dritte möglich. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
Übertragung auch an Verlobte
Gängig sei die Übertragung an nahe Angehörige. Dazu zählen neben Verwandten auch Verlobte. Auch der Verkauf an Fremde ist grundsätzlich möglich. In allen Fällen muss die Bausparkasse jedoch zustimmen. Bei Übertragen an Verwandte werde diese in der Regel erteilt.
Personen, die keine Angehörigen sind, sind normalerweise für eine Übertragung ausgeschlossen. Doch es kann in Sonderfällen Ausnahmen von dieser Regelung geben. dpa/dhz