Urteil des Landgerichts Saarbrücken Baufahrzeuge: Pkw müssen großen Abstand halten

Wenn Baustellen bis an eine Fahrbahn heranreichen, verengen Baufahrzeuge oft die Straßen. Vorbeifahrende Autofahrer müssen trotzdem einen besonders großen Seitenabstand halten. Bei Unfällen haften sie möglicherweise, auch wenn ein Baufahrzeug plötzlich die Türen öffnet.

Reichlich Seitenabstand zu Baufahrzeugen halten: Wer den Mindestabstand unterschreitet, haftet bei Unfällen für Schäden. - © Foto: bzyxx/Fotolia

So ist es zumindest in einem Fall geschehen, den die Richter des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 24/14) verhandelten. Dabei stand ein Lastwagen mit eingeschalteter Warnblinkanlage und Rundumleuchte am rechten Straßenrand in einer Baustelle. Beim Vorbeifahren streifte und beschädigte ein Auto die geöffnete Tür.

Dann kann es zum Rechtsstreit, weil der Fahrer des Pkw sich durch den Lkw am Straßenrand eingeengt sah und den Schaden nicht bezahlen wollte. Der Lkw-Besitzer klagte und erzielte in zweiter Instanz einen Teilerfolg: Die Richter entschieden auf eine Haftungsverteilung von einem Drittel für den Lkw-Halter und zwei Dritteln für den Pkw-Halter. Der Pkw-Fahrer habe den Unfall durch eine Unterschreitung des gebotenen Seitenabstandes mitverursacht, urteilten die Richter.

Gegen Sorgfaltspflicht verstoßen

Der Autofahrer hätte nach Ansicht des Landgerichts den Seitenabstand über das normal übliche Maß hinausgehend so bemessen müssen, dass es selbst bei weiter Öffnung der Lkw-Tür nicht zur Kollision gekommen wäre. Zugleich habe der Lkw-Fahrer fahrlässig gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen: Er hätte sich vor dem Öffnen der Tür vergewissern müssen, dass kein Fahrzeug von hinten kommt.

Fazit: Beim Vorbeifahren an Baufahrzeugen mit eingeschalteten Warnleuchten gehen andere Verkehrsteilnehmer besser auf große Distanz. Denn sie müssen damit rechnen, dass die Fahrzeugtüren plötzlich weit geöffnet werden. Sollte es dabei zu einem Unfall kommen, muss der Vorbeifahrende mit der Hauptschuld rechnen, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). dpa