Steuer aktuell Bargeschäfte: Auf- und Umrüstung von elektronischen Registrierkassen

Handwerksbetriebe, deren Kundschaft meist bar bezahlt, sind im Visier der deutschen Finanzverwaltung. Mit Laptop ausgestattet, überprüfen Außendienstmitarbeiter der Finanzämter verstärkt die Einnahmenseite und lesen fachmännisch die Daten elektronischer Registrierkassen aus.

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Sie benötigen dringend ein neues Kassensystem und neue Registrierkassen, um Ihre Bargeschäfte erfassen zu können? Dann sollten Sie vom Kauf von Kassen aus dem benachbarten Ausland oder vom Kauf alter Registrierkassen aus Firmenauflösungen oder vom Flohmarkt besser die Finger lassen.

Denn wer jetzt noch veraltete Kassen kauft, verstößt meist gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Bei Verstößen drohen Zuschätzungen zum Gewinn und Umsatz und damit teils hohe Steuernachzahlungen.

Übergangsfrist für elektronische Registrierkassen

Eine Übergangsregelung zu Registrierkassen besagt Folgendes (BMF, Schreiben v. 26.11.2010, Az. IV A 4 – S 0316/08/10004-07):

  • Hatte ein Unternehmer am 26. November 2010 eine Registrierkasse, die die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung nicht erfüllt, kann er diese Kasse bis 31. Dezember 2016 weiterverwenden.
  • Wer sich nach dem 26. November 2010 eine neue Kasse oder eine gebrauchte Kasse kaufen möchte, soll nur noch eine Kasse einsetzen dürfen, die den Vorgaben zur ordnungsmäßigen Buchführung entspricht.

Tipp: Planen Sie also den Kauf neuer Registrierkassen, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Sprechen Sie vor dem Kauf mit Ihrem Steuerberater, ob die Registrierkassen bereits dem Standard entsprechen, den das Finanzamt zur Umsetzung ordnungsmäßiger Buchführung erwartet.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen auf, die Ihnen der Kassenhersteller beim Kauf der neuen Registrierkasse aushändigt. Insbesondere die Bedienungsanleitung ist nämlich steuerlich relevant und muss dem Prüfer des Finanzamts auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Mindestaufzeichnungen bei Bargeldgeschäften mit Einsatz von Registrierkassen beachtet werden müssen und halten Sie sich akribisch an diese Vorgaben.
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv . dhz