Banken wünschen "Wohlverhalten"

Kreditinstitute beurteilen die Zuverlässigkeit des Kunden nicht nur anhand der pünktlichen Zahlungen von Zins- und Tilgungsraten.

Michael Vetter

Banken wünschen "Wohlverhalten"

Das bevorstehende Kreditgespräch verheißt wenig Gutes, wenn der vorab telefonisch geäußerte Hinweis des Kundenberaters von Karl-Werner S., selbstständiger Handwerksmeister aus dem Ruhrgebiet, ernst zu nehmen ist: Die beabsichtigte Verlängerung des Überziehungskredites auf dem Geschäftskonto ist danach nur zu "erheblich ungünstigeren Bedingungen" als bisher möglich. Das gilt sowohl für den Zinssatz, der bereits in der Vergangenheit meist mehr als zehn Prozent betrug, als auch für die Befristung. Entgegen der bisherigen Vereinbarung soll die Kredithöhe von 30.000 Euro nur noch für drei Monate gelten, danach muss S. erneut verhandeln und um eine weitere Verlängerung bitten. Angeblich, so begründete der Bankmitarbeiter diese Konditionen, gibt es beim vertragsgerechten Verhalten von S. "erhebliche" Probleme, über die persönlich gesprochen werden muss.

Experten warnen: Mit derartigen Gesprächen sollten die Verantwortlichen in Handwerksbetrieben zukünftig vermehrt rechnen. Bankinstitute gehen in der Kundengruppe der Klein- und Mittelbetriebe offenbar vermehrt dazu über, so genannte Verhaltensscorings einzusetzen, um die Bedingungen bei Kreditverträgen und damit vor allem die Höhe des jeweiligen Kreditzinses festzulegen. Schwerpunkt solcher Kreditbeurteilungen bildet insbesondere die "Vertragstreue" bei Betriebsinhabern als Kreditkunden.

"Vertragstreu" ist, wer Vereinbarungen einhält

Diese Vertragstreue geht je nach Bankinstitut über die pünktlichen Zahlungen der Zins- und Tilgungsraten weit hinaus. So wird bankseitig beispielsweise darauf geachtet, dass Vereinbarungen über die Umsatzverteilung des Betriebes strikt eingehalten werden. Wird im Kreditvertrag also festgelegt, dass "90 Prozent der betrieblichen Umsätze über das Geschäftskonto" der Hausbank geleitet werden müssen, handelt es sich dabei keineswegs um eine unverbindliche Empfehlung. Der Kunde übernimmt damit vielmehr eine klar definierte Verpflichtung, der er auch nachkommen sollte. Da die Bank durch die betriebswirtschaftlichen Unterlagen ihres Kunden in der Lage ist, die Umsatzverteilung nachzuvollziehen, gibt es hier in der Regel keine Geheimnisse. Und weil das Umsatzvolumen häufig unmittelbar mit der Höhe des Kreditzinses verbunden ist, ist es nachvollziehbar, dass der Kreditgeber auf einer entsprechenden Umsatzvereinbarung besteht und diese auch kontrolliert.

Auch die Kontodeckung zählt

Ein weiterer Punkt, der beim Verhaltensscoring auffällt, betrifft die "Überziehungsqualität": Kreditnehmer, die sich nahezu ununterbrochen am Kreditlimit (oder darüber) des Geschäftskontos bewegen, müssen mit Abstufungen ebenso rechnen wie Handwerker, die mehr oder weniger regelmäßig Probleme haben, bei der Vorlage von Lastschriften für eine entsprechende Kontodeckung zu sorgen.

Vor allem dieser Punkt wird von Banken zunehmend automatisiert: Fehlt es bei vorgelegten Lastschriften an der erforderlichen Kontodeckung oder bietet der Überziehungskredit keinen weiteren Spielraum, erfolgt keine Einlösung. Der Kunde wird davon oft erst Tage später in Kenntnis gesetzt. Die Argumentation der Bank scheint schlüssig: Im Rahmen der Kontodisposition muss der Kunde für entsprechende Deckung sorgen. Hier kann übrigens auch der jeweilige Kundenberater und unmittelbare Ansprechpartner des Kunden nicht helfen, da auch er meist nicht erfährt, ob die Einlösung einer Lastschrift mangels Kontodeckung verweigert wurde. Dieser Vorgang wird bei vielen Banken nämlich längst zentral gesteuert und ist daher weitgehend unabhängig von der jeweiligen Filiale, bei der das Geschäftskonto geführt wird.

Auch Kreditnehmer müssen ihre Forderungen klarmachen

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Details eines Verhaltensscorings für die Qualität der Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Handwerksbetrieb von großer Bedeutung sein können. Während die Bank als Kreditgeber auf vertragsgerechtes Verhalten ihres Kunden bestehen kann, darf der Kunde mit entsprechend angemessenen Kreditkosten und vor allem mit einer insgesamt verlässlichen Geschäftsverbindung rechnen.

S. sollte das bevorstehende Bankgespräch also nutzen, um die dort angesprochenen Mängel, wenn sie denn berechtigt sind, zu beheben. Er sollte seinerseits aber auch deutlich machen, dass er bei einer entsprechenden Verbesserung seinerseits im Gegenzug auch mit einem Entgegenkommen der Bank rechnet. Durch die jederzeit veränderbaren Zinssätze seines Überziehungskredites können gerechtfertigte Zinssenkungen also auch kurzfristig erfolgen.