Für Branchen, die noch in diesem Jahr eine eigene Lohnuntergrenze beschließen, gilt der gesetzliche Mindestlohn erst ab 2017. Das Bäckerhandwerk ist nach Informationen der Deutschen Handwerks Zeitung in Verhandlung getreten.

Der Mindestlohn wird ab 2015 bundesweit und flächendeckend gelten. Im Gesetz hat die Bundesregierung trotzdem Möglichkeiten für Übergangsfristen bis Ende 2016 für die Anhebung des Mindestlohns auf 8,50 Euro geschaffen. Dafür müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen entsprechenden bundesweiten Tarifvertrag vereinbaren.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und eine Tarifgemeinschaft der Landesinnungsverbände des Bäckerhandwerks haben Gespräche über einen Mindestlohntarifvertrag für das Bäckerhandwerk aufgenommen.
Betriebe bekommen mehr Zeit für die Anpassung
"Das vom Gesetzgeber geplante Mindestlohnniveau von 8,50 Euro wird in den Tarifverträgen, die die Landesinnungsverbände des Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft NGG für die meisten Bundesländer vereinbart haben, heute ganz überwiegend überschritten", sagte Peter Becker, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, der Deutschen Handwerks Zeitung .
"In Regionen, in denen solche Tarifverträge nicht existieren, würde mit einem Mindestlohntarifvertrag die Übergangsfrist bis Ende 2016 genutzt werden: Die Betriebe hätten mehr Zeit, ihre untersten Löhne an das vom Gesetzgeber geplante Mindestlohnniveau anzupassen", so Becker weiter.
Das Bäckerhandwerk beschäftigt 284.000 Mitarbeiter in Deutschland. Bislang gibt es 14 Branchen mit bundesweit gültigen Lohnuntergrenzen . dhz
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