Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen Lehrlingen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen. Was das für die Praxis in den Ausbildungsbetrieben bedeutet.
Ich habe einen Meister kennengelernt, in dessen Betrieb jedes Lehrjahr eine Auszubildende zur Kauffrau für Büromanagement ausgebildet wird. Im Betriebsbüro wird jeden Morgen die Post geöffnet und dann so zügig wie möglich an die entsprechenden Arbeitsplätze gebracht. Eine der volljährigen Auszubildenden weigerte sich beharrlich diese Verteilung auszuführen. Sie meinte, dies seien Botengänge, für die sie nicht zuständig ist.
Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen Lehrlingen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen. Wann hierbei die Grenze überschritten wird, lässt sich pauschal nicht so ganz einfach sagen. Eine Auszubildende darf kein Ersatz für die Putzfrau sein. Es ist aber zum Beispiel zulässig, dass eine angehende Hotelfachfrau die Gästezimmer reinigen muss, weil es nach dem entsprechenden Lernziel ein Bestandteil der Ausbildung ist.
Übrigens: Nicht nur die ausbildungsfremden Tätigkeiten sind verboten, sondern auch ausbildungsfremde Routinearbeiten. Damit sind unnötige Wiederholungen bereits gelernter Fähigkeiten gemeint.
Vereinzelt sind ausbildungsfremde Arbeiten erlaubt
Sporadisch sind bestimmte Arbeiten jedoch erlaubt. So dürfen Auszubildenden beispielsweise gebeten werden, morgens im Büro die Spülmaschine auszuräumen, sofern diese Aufgabe auch alle anderen einmal zu erledigen haben.
Wenn es bei der Durchführung von bestimmten Arbeiten zu Diskussionen kommen könnte, sollten Ausbilder den betrieblichen Ausbildungsplan als Grundlage für die Argumentation heranziehen.
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.