Steuer aktuell Aufstockung des Investitionsabzugsbetrags möglich

Haben Sie in den vergangenen Jahren für geplante Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in Höhe von 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten abgezogen und die voraussichtlichen Investitionskosten sind mittlerweile gestiegen? Wenn ja, sollten Sie den Investitionsabzugsbetrag aufstocken.

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Das Finanzamt lehnt eine Aufstockung des Investitionsabzugsbetrags zwar ab und verweist dabei auf Textziffer 6 des BMF-Schreibens vom 8.5.2009, BStBl. I 2009, 633, doch die Richter des Finanzgerichts Niedersachsen haben sich eindeutig zu Gunsten der Unternehmer für eine Aufstockungsmöglichkeit ausgesprochen (Urteil v. 19.12.2012, Az. 2 K 189/12).

Beispiel: Sie planten 2011 den Kauf einer neuen Maschine im Jahr 2013 für 20.000 Euro und zogen deshalb vom Gewinn 2011 einen Investitionsabzugsbetrag von 8.000 Euro ab (20.000 Euro x 40 Prozent). Der Hersteller der Maschine hat Sie 2012 darüber informiert, dass der Kaufpreis der Maschine nun doch 35.000 Euro betragen wird.

So rechnen Sie für 2012 So rechnet das Finanzamt für 2012
Aufstockung des Investitionsabzugsbetrags 6.000 Euro (15.000 Euro x 40 Prozent)0 Euro
FolgeGewinnminderung 2012 um 6.000 Eurokeine zusätzliche Gewinnminderung 2012

Tipp: Gegen die Ablehnung der zusätzlichen Gewinnminderung durch die Aufstockung des Investitionsabzugsbetrags müssen Sie sich mit einem Einspruch und einem Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens wehren. Denn das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren. Die Chancen stehen sehr gut, dass Sie hier Recht bekommen. dhz

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