Bund und Länder haben die notwendige Rechtsklarheit zum Aufenthaltsstatus von ukrainischen Geflüchteten hergestellt. Das Handwerk stünde bereit, Geflüchteten einen Arbeitsplatz anzubieten oder diese auszubilden. Arbeitsmöglichkeiten gebe es in vielen Gewerken.

Das Handwerk wird Geflüchtete bei der Integration unterstützten. "Das Handwerk steht bereit und wird alles ihm Mögliche und in seinen Kräften Stehende tun, um Menschen, die wegen des brutalen Angriffskrieges Russlands aus der Ukraine geflohen sind, aufzunehmen", sagte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. Man wolle Geflüchtete integrieren, ihnen einen Arbeitsplatz anbieten und sie ausbilden. Wollseifer begrüßte, dass bereits im Vorfeld des Bund-Länder-Treffens die notwendige Rechtsklarheit zum Aufenthaltsstatus von Beschäftigten und Auszubildenden hergestellt und beim Treffen bestätigt worden sei.
Wollseifer begrüßt sicheren Aufenthaltsstatus für Auszubildende
Ebenfalls positiv wertete Wollseifer, dass die Bund-Länder-Beschlüsse eine möglichst schnelle Unterbringung der Kinder in Kitas und Schulen vorsehen. Dies sei eine wichtige Voraussetzung für die Ausbildung und Beschäftigung von Ukrainern. Essentiell sei auch, Integrations- und Sprachkurse so rasch wie möglich hochzufahren und berufsvorbereitende Förderklassen einzurichten. Erfreut zeigte sich Wollseifer, dass Betriebe bei ukrainischen Auszubildenden die notwendige Sicherheit hätten, dass diese für die gesamte Zeit ihrer Ausbildung in Deutschland bleiben könnten.
Bund und Länder einigen sich über Kostenverteilung
Bund und Länder hatten sich bei ihrem Treffen auch über die Verteilung der Kosten für die Integration von Geflüchteten aus der Ukraine geeinigt. So will der Bund die Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten mit 500 Millionen Euro unterstützen. Außerdem beteiligt sich der Bund an bisher entstandenen Kosten der Länder für Unterbringung und Lebenshaltung von Geflüchteten mit ebenfalls 500 Millionen Euro.
Für übrige Kosten wie etwa die Integration in Schule und Kita soll eine weitere Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden. Auch will die Bundesregierung einvernehmlich mit den Ländern noch 2022 eine Regelung "zur Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen für Integration der Länder und Kommunen" finden. Sie solle rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.
Ab 1. Juni gleiche Unterstützung wie Hartz-IV-Empfänger
Außerdem sollen Geflüchtete ab dem 1. Juni 2022 die gleiche Unterstützung wie Hartz-IV-Empfänger bekommen. Bisher erhalten sie geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die künftig zuständigen Grundsicherungssysteme werden weitgehend vom Bund finanziert, betonte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Damit werden die Jobcenter künftig die zentrale Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine. Dies gilt auch für eine mögliche Arbeitsvermittlung.
Leichterer Zugang zum Arbeitsmarkt für ukrainische Geflüchtete
Wie es im Beschlusspapier weiter heißt, können die Geflüchteten aus der Ukraine "unmittelbar eine Arbeit in Deutschland aufnehmen". Die Ausländerbehörden erlaubten entsprechend dem Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit ausdrücklich. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit sei nicht notwendig. Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) zuvor mitteilte, gilt dies auch für den Fall, dass nur eine so genannte Fiktionsbescheinigung vorliegt.
Generell können Geflüchtete im Handwerk angestellt werden
Und weiter heißt es im Beschlusspapier: "Um eine zügige Vermittlung in Arbeitsplätze zu ermöglichen, die den Qualifikationen der Arbeitssuchenden entsprechen, soll – wie zwischen Bundesregierung und den maßgeblichen Dachverbänden der Wirtschaft verständigt – bei nicht-reglementierten Berufen eine Selbsteinschätzung der Geflüchteten aus der Ukraine zu ihren beruflichen Qualifikationen ausreichen." Bei reglementierten Berufen wie etwa bei Medizinern oder Lehrern würden sich Bund und Länder wiederum für eine schnelle und einheitliche Anerkennung von ukrainischen Berufs- und Bildungsabschlüssen einsetzen.
Höhere Hürden bei Selbstständigkeit
Generell können Geflüchtete aus der Ukraine ohne Probleme im Handwerk angestellt werden. Zu unterscheiden ist dabei immer, ob man angestellt in einem Betrieb oder selbständig arbeiten möchte. "Für eine Tätigkeit als Bäckerin oder Friseurin in einem Handwerksbetrieb braucht es kein Anerkennungsverfahren. Anders verhält es sich, wenn man sich selbständig machen möchte", sagt Claudia Meimbresse, Abteilungsleiterin Prüfungswesen und Anerkennungsverfahren bei der Handwerksammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. "Hier empfiehlt sich eine Beratung durch die Handwerkskammer, denn für viele Berufe ist eine Anerkennung notwendig", fügt sie hinzu.
Viele Gewerbe stehen bereit
Arbeitsmöglichkeiten gibt es in vielen Gewerken. "Ähnlich wie bei der Flüchtlingskrise 2015 bieten sich jetzt viele Einsatzmöglichkeiten in unserem Handwerk", heißt es etwa beim Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks. Dies gilt auch für andere Gewerke wie etwa das Textil- oder Gebäudereinigerhandwerk. "Wir alle hoffen, dass der Krieg so schnell wie möglich endet und die Menschen in ihre Heimat zurückkehren können", sagt Wolfgang Molitor, Hauptgeschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks. Sofern eine Beschäftigung oder eine vorübergehende Beschäftigung in Deutschland allerdings eine Hilfestellung für die Geflüchteten darstelle, stehe die Branche bereit.
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