Jahressteuergesetz Aufbewahrungsfristen sollen nun doch verkürzt werden

Das Bundeskabinett berät nochmals über die Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen und Belege. Sie könnten nun doch von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Ein Überblick zeigt, welche Unterlagen Sie 2013 schon entsorgen können.

Die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen könnten nun doch verkürzt werden. Die Bundesregierung will an diesem Mittwoch ein zweites "Jahressteuergesetz light" beschließen. - © Foto: Gina Sanders/Fotolia

Ein neues "Jahressteuergesetz light" soll nun die verpatzte Einigung über die Aufbewahrungsfristen für Unternehmen retten. Wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf einen Gesetzesentwurf der Regierung berichtet, will das Bundeskabinett am Mittwoch die Verkürzung der Fristen von zehn auf acht Jahre beschließen. So sollen Bürokratielasten abgebaut werden.

Neuer Anlauf zur Einigung

Das Jahressteuergesetz, zu dem unter anderem die Neuregelung der Aufbewahrungsfristen gehört, war Ende des Jahres gescheitert, weil im Bundestag keine Einigung erzielt werden konnte. Dem Zeitungsbericht zufolge hat sich nun auch SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück für kürzere Aufbewahrungsfristen ausgesprochen und die Koalition wagt deshalb einen neuen Anlauf.

Bislang gelten für die steuerlich relevanten Belege, dass diese bis zu zehn Jahren leserlich aufzubewahren sind – egal ob in Papierform oder digital. Damit Sie wissen, wie die Fristen zu berechnen sind und welche Unterlagen Sie in diesem Jahr entsorgen dürfen, können Sie im Download "Aufbewahrungsfristen 2013" nachlesen. dhz

Die Checkliste zu den Aufbewahrungsfristen finden Sie hier: