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Auf einen Blick
Contracting: Ursprünglich bedeutet der englische Begriff „einen Vertrag abschließen“. Der Auftraggeber überträgt Aufgaben der Energiebereitstellung und -lieferung an ein darauf spezialisiertes Unternehmen für eine festgelegte Vertragslaufzeit. Das ausführende Unternehmen stellt, ähnlich wie beim Leasing, sämtliche Anlagen zur Verfügung
Contractor: So nennt sich das ausführende Unternehmen, das beim Auftraggeber sämtliche technische Sanierungsmaßnahmen durchführt, um damit Energieeffizienzsteigerungen zu erzielen. Zur Dienstleistung der Contractors gehört auch die vorherige Beratung und Planung des Projekts sowie die Wartung der Anlage während des vereinbarten Vertragszeitraums.
Contracting-Nehmer: Der Auftraggeber und Empfänger der Leistungen des Contractings, vor allem öffentliche Einrichtungen, Immobilienbesitzer oder Firmen. In der Regel ist er auch der Nutzer dieser Leistungen.
Energieliefer-Contracting: Ist die häufigste Variante, auch „Anlagen-Contracting“ oder „Nutzenergie-Lieferung“ genannt. Vorhaben, bei denen der Contractor die Energieerzeugungsanlage entweder plant, finanziert und errichtet oder eine vorhandene Energieerzeugungsanlage übernimmt und für die Dauer des Vertrages die volle Anlagenverantwortung trägt, also den Betrieb führt, die Anlage wartet, instand setzt und bedient, die Einsatzenergie einkauft und die Nutzenergie verkauft.
Einspar-Contracting: Auch Performance- oder Energie-Einspar-Contracting genannt. Der Contractor verkauft eine Energieeinsparung für eine bestimmte Bezugsenergie. Das Konzept geht über die reine Energieerzeugung hinaus und umfasst zusätzlich auch Energieverteilungs- und Energienutzungsanlagen, die der Contractor plant, finanziert, errichtet, betreibt und instand hält. Die Einbindung der Nutzer in ein vom Contractor zu erstellendes Energiekonzept und die Schulung der Nutzer sind regelmäßig Bestandteil der Leistung.
Finanzierungs-Contracting: Vorhaben, bei denen der Contractor eine für die Energieversorgung eines Gebäudes eingesetzte Anlage plant, finanziert und errichtet. Die Betriebs- und Instandhaltungsverantwortung liegt anders als beim Energieliefer- und Einspar-Contracting beim Nutzer bzw. Immobilieneigentümer.
Technisches Anlagenmanagement: Auch „Betriebsführungs-Contracting“ genannt. Es beschränkt sich darauf, dass der Unternehmer für den Anlageneigentümer Aufgaben wie das Bedienen, Überwachen, Reparieren und Instandhalten von Energieanlagen übernimmt.