Wer einen ehemaligen Mitarbeiter im Arbeitszeugnis schlecht bewertet, muss künftig damit rechnen, dass dieser vor Gericht eine bessere Bewertung erstreitet. Denn die Beweislast liegt nun beim Arbeitgeber. Zumindest, wenn es nach dem Willen der Richter des Berliner Arbeitsgerichts geht.

Bisher war es so: Wollten Arbeitnehmer ein besseres Arbeitszeugnis als "befriedigend" haben, mussten sie das vor Gericht begründen. Das könnte sich nun ändern. Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 28 Ca 18230/11) soll es in Zukunft genau andersrum sein: Der Chef muss begründen, wenn ein Arbeitszeugnis schlechter als "gut" ausfällt.
Es bleibt aber abzuwarten, inwieweit sich diese Meinung des Berliner Gerichts durchsetzen wird, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.
Beweislast liegt nun beim Arbeitnehmer
Eine Arbeitnehmerin hatte gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber geklagt, die ihr im Arbeitszeugnis lediglich "befriedigende" Leistungen bescheinigte. Sie wollte jedoch ein "Gut". Der Arbeitgeber lehnte das ab – zu Unrecht, entschieden die Richter. Nach aktuellen Erkenntnissen würden mittlerweile in über 85 Prozent der Arbeitszeugnisse "gute" oder bessere Leistungen bescheinigt. Vor diesem Hintergrund könne der Arbeitnehmer nicht mehr zum Nachweis verpflichtet werden, warum er zur Gruppe der schwächsten 15 Prozent gerechnet werde. Dies müsse nun der Arbeitgeber begründen.
Nach dem Gerichtsurteil muss der seiner ehemaligen Mitarbeiterin nun ein neues Arbeitszeugnis ausstellen.
Formulierungen im Arbeitszeugnis
Allgemein gilt: Der Arbeitnehmer hat bei einem qualifizierten Zeugnis Anspruch auf eine wohlwollende Beurteilung, die dennoch den Tatsachen entspricht. Obwohl ein Arbeitszeugnis verständlich formuliert sein muss, ist nicht immer klar, was hinter den Floskeln steckt.
So heißt eine Formulierung wie der Mitarbeiter "erfüllte die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit", nichts anderes als eine durchschnittliche Bewertung. Die DHZ Online hat die wichtigsten Informationen zu Arbeitszeugnissen und Floskeln für Sie zusammengestellt. dpa/sch