Kündigung wegen Betrug Arbeitszeitbetrug gebilligt: Fristlose Kündigung des Vorgesetzten

Nicht nur Mitarbeiter sollten darauf achten, ihre geleisteten Arbeitsstunden korrekt zur erfassen. Auch Vorgesetzten, die wissentlich Falschangaben über Arbeitszeiten bestätigen, droht die Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil.

Wer als Vorgesetzter mit der Erfassung geleisteter Arbeitsstunden der Mitarbeiter zu lässig umgeht, setzt seinen Job aufs Spiel. - © Foto: DOC RABE Media/fotolia

Vorgesetzte, die wissentlich Falschangaben ihrer Mitarbeiter in Bezug auf die geleisteten Arbeitsstunden bestätigen, setzten ihren Job aufs Spiel. Dass eine Kündigung in einem solchen Fall rechtmäßig ist, bestätigte nun das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Ein Vorgesetzter hatte einige Mitarbeiter vor Schichtende nach Hause geschickt. Grund war ein Stromausfall, ausgelöst durch ein Gewitter. Nach Ansicht des Vorgesetzten hatten die Mitarbeiter nicht mehr arbeiten können. Obwohl die Angestellten fast drei Stunden vor Schichtende nach Hause gegangen waren, notierten sie auf ihren Zeiterfassungskarten einen vollen Arbeitstag von acht Stunden. Der Vorgesetzte überprüfte die Zeiten und zeichnete sie gegen. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er dem Vorgesetzten fristlos.

Arbeitgeber muss Mitarbeitern vertrauen können

Zu Recht, entschieden die Richter des Landesarbeitsgerichts: Der Arbeitgeber müsse auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit vertrauen können. Übertrage er den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit auf den Arbeitnehmer, und der mache falsche Angaben, stelle dies einen schweren Vertrauensmissbrauch dar. Nicht anders zu bewerten sei es, wenn ein Vorgesetzter vorsätzlich falsche Angaben zur geleisteten Arbeitszeit der ihm unterstellten Mitarbeiter macht. Der Arbeitnehmer verletze damit in erheblicher Weise seine Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber dem Arbeitgeber. Eine fristlose Kündigung sei daher gerechtfertigt, so die Richter. dpa