Verordnung auf dem Prüfstand Arbeitsschutz: Neue Regeln sorgen für Ärger

Sind Unternehmen in Deutschland sicher genug und Arbeitnehmer durch die Bedingungen am Arbeitsplatz gesundheitlich unbelastet? Das Bundesarbeitsministerium ist sich da nicht so sicher und möchte neue und präzisere Regeln für Arbeitsstätten. Die Wirtschaft befürchtet neue Bürokratielasten.

Spint oder Garderobe: Kleiderablagen für Mitarbeiter müssen künftig abschließbar sein. - © Karin Jähne/Fotolia.com

Tageslicht, gesunde Atemluft und ausreichend Bewegungsflächen seien leider keine Selbstverständlichkeit in den Unternehmen, sagt Hans-Jürgen Urban vom IG-Metall-Vorstand zu aktuellen Diskussion um die Reform der Arbeitsschutzverordnung . Zu wenig werde kontrolliert – auch weil die Zahl der Mitarbeiter bei den zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder binnen zehn Jahren um mehr als 1.000 gesunken ist.

Dabei müssen sie derzeit noch weniger kontrollieren, als noch vor ein paar Jahren. Künftig könnte es wieder mehr werden. Vor zwölf Jahren hat der damalige Wirtschaftsminister Wolfgang Clement die konkreten Regelungen für Arbeitsstätten aufgehoben und Vorgaben etwa zur Temperatur in Pausenräumen oder zur Höhe von Umkleidekabinen abgeschafft. Nur noch Formulierungen, dass etwa Arbeitsräume eine "ausreichende Grundfläche und eine (...) ausreichende lichte Höhe aufweisen" müssen, sollten den Arbeitsschutz regeln. Doch was ist schon ausreichend?

Schutzziele reichen nicht aus

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) reichen die unkonkreten Bestimmungen nicht. Sie möchte den Arbeitsschutz wieder präziser machen und hat einen Entwurf für eine neue Verordnung vorgelegt. Aus den derzeitigen Schutzzielen sollen wieder klare Vorgaben werden. Doch damit könnte auch der Kontrollaufwand wieder steigen.

Im Fokus des Entwurfs stehen beispielsweise die Kleiderablagen, Spinde oder Garderoben, an denen Mitarbeiter ihre Privatkleidung und Privatsachen während der Arbeitszeit aufbewahren. Künftig sollen diese Schränke oder Räume abschließbar sein. So heißt es in der geplanten Verordnung: "Jedem Beschäftigten muss mindestens eine abschließbare Kleiderablage zur Verfügung stehen, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind."

Ein weiteres Beispiel für einen Bereich, der klarer geregelt werden soll, sind Bildschirmarbeitsplätze und besonders die Telearbeitsplätze : Viele Arbeitnehmer, die zuhause an einem Laptop arbeiten, halten dabei kaum die Regeln zum Schutz ihrer Gesundheit ein bzw. es gibt keine Regeln für diese Situation. Das möchte Nahles ändern, dabei aber nach eigenen Angaben vorhandene Regeln für Bildschirmarbeitsplätze zusammenführen und sogar Bürokratie abbauen.

Kontrollen bei Mitarbeitern zuhause

Denn die Bürokratie und der Aufwand, der durch die Reform auf Unternehmen zukommen könnte, werden schon jetzt heftig kritisiert. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer nannte den Entwurf "Absurdistan" und wettert mit Verve gegen die Pläne. Nahles entgegnete ihm nun per Brief: "Ich sehe dies als einen Angriff auf meine Person und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ministeriums." Nun wies der Arbeitgeberverband BDA wiederum Nahles` Reaktion zurück.

Ihre Meinungen gehen über das, was man Firmen zum Wohl der Beschäftigten vorschreiben muss, klar auseinander. Könne die Politik wirklich wollen, dass die Arbeitgeber zuhause bei den Mitarbeitern, die Telearbeit nutzen, kontrolliert, ob der Schreibtisch groß genug ist, um vor der Tastatur des PC ein Auflegen der Handballen zu ermöglichen?, fragte Kramer.

Zudem monierte er, dass etwa auch nur selten aufgesuchte Archive in Betrieben künftig eine bestimmte Temperatur haben müssen – oder dass selbst Sanitärräume Fenster haben müssten. Im Nahles-Ministerium entgegnet man jedoch bereits: "Archive und Abstellräume müssen auch künftig nicht geheizt werden." Und die Vorgaben zu Fenstern werden bereits auf Intervention des Bundesrats hin abgemildert.

Der Entwurf zur Änderung Arbeitsschutzverordnung wird wohl noch länger für Auseinandersetzungen sorgen. Der Bundesrat hat bereits mehrere Änderungen eingereicht. dpa/dhz