Internet-Protokolle Arbeitgeber dürfen auf private Nachrichten zugreifen

Kaum ein Betrieb verzichtet heute noch auf das Internet, doch eine allgemeine gesetzliche Regelung für die private Nutzung durch die Arbeitnehmer gibt es nicht. Ein aktueller Prozess zeigt jedoch, dass Arbeitgeber im Einzelfall auf vertrauliche Nachrichten ihrer Mitarbeiter zugreifen dürfen, um etwa Beweise für eine rechtmäßige Kündigung sicherzustellen.

Im konkreten Fall war dem Kläger wegen eines Vermögensdeliktes gekündigt worden. Nach Ausspruch der Kündigung fand der Arbeitgeber auf dem Büro-PC private Chatprotokolle des Mitarbeiters, mit denen sich die vermutete Straftat nachweisen ließ. Das Landesarbeitsgerichts Hamm (Entscheidung vom 10. Juli 2012, AZ 14 Sa 1711/10) musste klären, ob die Protokolle überhaupt im Prozess verwertet werden durften.

Die Richter entschieden zugunsten des Arbeitgebers: Ein Arbeitnehmer müsse bei einer derart eingeschränkten Vertraulichkeit der privaten PC-Nutzung damit rechnen, dass belastendes elektronisches Material in einem Prozess gegen ihn verwendet werden könne. Selbst aus dem Verstoß gegen verschiedene Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Telekommunikationsgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes folge hier kein Beweisverwertungsverbot. Die Richter ließen allerdings die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu. sg/dapd